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Montag, 2. Dezember 2024

Ein spätbronzezeitliches Metallhandwerkerdepot vom Tabor bei Kamegg, p.B. Horn, Niederösterreich

Raimund Karl[1] und Robert Mann[2]

Abstract: In diesem Beitrag wird ein Metallhandwerkerdepotfund vom Tabor bei Kamegg vorgestellt und ausgewertet. Bestehend aus 9 Kreisrippenpunzen, einem Ösengewicht, zwei Bronzegusstropfen und einem Halbfabrikat einer Bronzenadel stellt dieses Depot den bisher größten bekanntgewordenen Satz spätbronzezeitlicher Werkzeuge zur Verzierung von Metallblechen mit Ringbuckelverzierungen und gleichzeitig den österreichweit ältesten Beleg für die Verwendung von Laufgewichtswaagen dar.

Trotz mehrerer Versuche, diesen außergewöhnlich bedeutenden Fundkomplex bei alternativen Fundmeldestellen zu melden und der Fachwelt bekannt zu machen, dauerte es 7 Jahre bis eine Fundmeldung erfolgreich ans BDA erstattet werden konnte, das trotz der offensichtlichen Bedeutung des Fundes und seines Fundortes die gesetzlichen Fristen des § 9 Abs. 2 DMSG igF (BGBl. I Nr. 41/2024) ungenutzt verstreichen hat lassen und somit festgestellt hat, dass es sich weder bei diesem Depotfund noch bei der insgesamt ca. 17 ha großen Höhensiedlung am Tabor bei Kamegg um „archäologische Denkmale“ iSd § 8 Abs. 1 DMSG igF handelt.

Mängel im archäologischen Fundmeldewesen sind, wie in diesem Beitrag gezeigt wird, daher nicht den Finder*innen anzulasten, sondern sind primär gravierendem und systematischen Behörden- und Fachversagen geschuldet.

Freitag, 27. Dezember 2019

Immaterielles Kulturerbe Archäologie

und die archäologische Standesidentität


Abstract: Mit dem Begriff Archäologie werden normalerweise insbesondere materielle Sachen verbunden, insbesondere Fundgegenstände, die man in der Landschaft finden, oder aber ausgraben muss; wobei insbesondere das Ausgraben von Funden als die typische Aufgabe von ArchäologInnen angesehen wird. Diese ArchäologInnen sehen sich selbst nicht erst heutzutage als die Hüter der verlorenen Kulturschätze der Menschheit, um die sie sich zum Wohle der Allgemeinheit als die dazu ausschließlich befugten ExpertInnen kümmern wollen und sollen, ja sogar dazu verpflichtet sind. Es geht, so scheint es, bei Archäologie ausschließlich um das materielle Kulturerbe, dessen stets unvoreingenommene und selbstlose Verwalter jene hochqualifizierten WissenschafterInnen sind, die ordentlich gelernt haben, was archäologisches Kulturerbe ist und wie man mit ihm umgeht, und die nun dieses Wissen völlig emotionslos in der Praxis anwenden, um den objektiv bestmöglichen Schutz des archäologischen Kulturerbes zu erreichen.

In diesem Beitrag zeige ich, dass tatsächlich die Archäologie nicht primär materielles, sondern in erster Linie immaterielles Kulturerbe ist, eine bestimmte, ganz spezifisch gestaltete (und sich auch über die Zeit verändernde, ursprünglich „westliche“) kulturelle Praxis, die bereits seit der Antike hauptsächlich dem Zweck dient, Geschichte(n) über die Vergangenheit zu erzählen. Gleichzeitig dient diese kulturelle Praxis und die für ihre Ausübung charakteristischen Ausdrucksformen, Darstellungsweisen, Wissen und Fertigkeiten sowie die damit verbundenen Werkzeuge, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume der archäologischen Fachwelt als Instrument zur Konstruktion ihres Identitäts- und Kontinuitätsgefühls und macht somit aus „den ArchäologInnen“ eine Kulturerbegemeinschaft im Sinne internationaler kulturschützender Rechtsinstrumente wie der Faro-Konvention und der UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das hat signifikante Konsequenzen, nicht nur dafür, wie wir uns selbst und unser archäologisches und denkmalpflegerisches Handeln betrachten und beurteilen sollten, sondern vor allem auch für die Organisation der staatlichen Denkmalpflege, die in Anbetracht dieser Tatsache grundlegend überdacht werden muss und stark reformbedürftig erscheint.

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Sonntag, 18. Februar 2018

Das archäologische Debakel von Rülzheim

Vor wenigen Tagen ist das langjährige Gerichtsverfahren gegen den Finder des sogenannten „Barbarenschatzes von Rülzheim“ – mehr oder minder überraschend – zu einem Ende gekommen (Pfälzischer Merkur 2018; Rheinpfalz 2018; SWR 2018). Das Ergebnis ist wenigstens aus archäologischer Sicht höchst unbefriedigend; allerdings letztendlich weitgehend durch die Archäologie und archäologische Denkmalpflege selbstverschuldet. In diesem Beitrag möchte ich etwas genauer darauf eingehen, warum dieser Fall ein ganz besonderes Debakel für die archäologische Denkmalpflege darstellt; und welche Lehren man meiner Meinung nach daraus ziehen muss, auch wenn diese archäologisch wehtun.

Freitag, 16. Februar 2018

Denkmalwert und archäologische Funde

In einem früheren Beitrag habe ich bereits erwähnt, dass die Denkmalpflege scheinbar bisher nicht hinreichend erkannt hat, dass sich der Denkmalwert archäologischer Denkmale am Zeitpunkt ihrer Ausgrabung ganz fundamental verändert. Dies führt, wie dort bereits angedeutet, auch bei der Regelung des Fundeigentums – wenigstens oft – zu bedeutenden Problemen; und auch ganz generell beim denkmalgerechten Umgang mit archäologischen Funden.

Samstag, 10. Februar 2018

Die Bewertung archäologischer Denkmale

In situ und ex situ, ex ante und ex post
 
Im deutschsprachigen Verständnis dieses Begriffes unterscheiden sich Denkmale von anderen – sozusagen gewöhnlichen – Sachen prinzipiell dadurch, dass ihnen (wenigstens von manchen Menschen) ein besonderer – sozusagen ungewöhnlicher – Wert bzw. eine ebensolche Bedeutung zugeschrieben wird. 


Titelblatt zu
"Der moderne Denkmalkultus"
(Riegl 1903)
Dabei sind allerdings, um dies auch gleich festzuhalten, die Begriffe „besonders“ bzw. „ungewöhnlich“ nicht unbedingt – wie oft missverständlich angenommen wird – als quantitative Beschreibung ihres Wertes bzw. ihrer Bedeutung zu verstehen, sondern wenigstens auch als qualitative. Es geht also nicht unbedingt nur darum, dass die betreffende Sache eine mengenmäßig größere Bedeutung hat als andere Sachen; d.h. wertvoller als andere Sachen ist. Es geht – wenigstens manchmal, wenn nicht sogar zumeist – vielmehr darum, dass die Bedeutung dieser Sache in irgendeiner signifikanten Weise anders beschaffen – und daher in diesem Sinne besonders – ist als die der meisten anderen – im Vergleich miteinander jeweils ungefähr gleichbedeutenden und daher in diesem Sinne gewöhnlichen – Sachen.


Der Denkmalwert


Die Gründe, weshalb Denkmalen Wert bzw. Bedeutung zugeschrieben wird, können dabei durchaus vielfältig sein. Die betreffende Sache kann z.B. besonders bedeutend sein, weil sich durch ihre wissenschaftliche Untersuchung (= Erforschung) Wissen gewinnen lässt, das auf anderem Weg (d.h. durch die Untersuchung anderer, gewöhnlicher Sachen) nicht gewonnen werden könnte, dessen Gewinnung aber dennoch allgemeinnützlich erscheint. Oder die betreffende Sache kann z.B. von besonderer Bedeutung sein, weil sich manche Menschen mit dieser Sache in irgendeiner Weise identifizieren, d.h. eine direkte Beziehung zwischen sich selbst und dieser Sache herstellen, die sie in Bezug auf andere, gewöhnliche Sachen nicht empfinden. Oder sie kann z.B. von besonderer Bedeutung sein, weil sie die (oder wenigstens manche) Menschen an etwas erinnern oder aufmerksam machen kann, das sie sonst vielleicht vergessen oder gar nicht erst bemerken könnten; wie z.B. ein historisches Ereignis, das (ansonsten) keine bis heute bemerkbaren Spuren hinterlassen hat, aber dennoch erinnerungswürdig bzw. bemerkenswert erscheint. Diese Gründe schließen einander natürlich auch nicht gegenseitig aus; d.h. eine bestimmte Sache kann auch gleichzeitig aus mehreren dieser (und einer langen Reihe anderer) Gründe bedeutend und eventuell nur aufgrund des Zusammentreffens mehrerer dieser Gründe außergewöhnlich wertvoll sein.
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