Abstract: Eines der größten Probleme der archäologischen
Denkmalpflege ist der Schutz jener archäologischen Denkmale im Boden, deren
Existenz noch gar nicht bekannt ist. Die staatlichen Denkmalbehörden versuchen
seit langem, den Schutz dieser unbekannten Denkmale auf diversen Wegen zu
erreichen, nicht nur mit variablem Erfolg; sondern auch mit mehr oder minder
rechtmäßigen Mitteln.
In diesem Beitrag
argumentiere ich, dass ein effektiver archäologischer Denkmalschutz für bislang
unbekannte archäologische Denkmale nicht so sehr durch unterschiedliche
gesetzliche Regelungen erreicht werden kann, und dass insbesondere die Frage,
ob ein Denkmalschutzgesetz primär nach dem konstitutiven oder rein nach dem
deklaratorischen Prinzip funktioniert, kaum eine – wenn überhaupt eine – Rolle dafür
spielt. Vielmehr kann er auf nur einem einzigen Weg erreicht werden, nämlich
durch möglichst effektive Denkmalforschung.
Wie ein Vergleich
zwischen Österreich, Bayern und Schleswig-Holstein zeigt, nutzen Versuche,
durch diverse verwaltungsrechtliche Tricks oder solche in der Verwaltungspraxis
einen möglichst totalen archäologischen Denkmalschutz herbeizuführen, d.h.
möglichst das ganze Land unter de facto-Denkmalschutz zu stellen, weit weniger
als ein wohlorgansiertes Management der staatlichen Denkmalforschung. Nachdem
den staatlichen Denkmalbehörden, deren Aufgabe die Denkmalforschung hauptsächlich
ist, für diese überall nur sehr beschränkte Ressourcen zur Verfügung stehen,
muss strategisch gezielt gearbeitet werden und möglichst dann und dort
Denkmalforschung stattfinden, wann und wo sie gebraucht wird.
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