Posts mit dem Label Grabungsbericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Grabungsbericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 23. April 2024

Deutschlands Archäologie zwischen Gemeinfreiheit und Umsatzsteuer

Eric Biermann

Zusammenfassung: Die Ergebnisse archäologischer Feldforschungen in Form von Dokumentations-unterlagen und Berichten fallen auch nach Ansicht deutscher Bundesgerichte unter den verfassungsmäßigen Schutz der Wissenschaftsfreiheit und des geistigen Eigentums (insbes. Urheberrecht). Dennoch wird auch noch in jüngeren Vergangenheit von Archäolog*innen und Jurist*innen staatlicher Denkmalbehörden immer wieder darauf abgezielt, dass dies nicht der Fall sei. In der Konsequenz wären entsprechende Werke folglich gemeinfrei. Die Finanzgesetzgebung (Umsatzsteuergesetz) folgt hingegen der Annahme, dass Forschungsberichte, Gutachten und auch allgemein Sprachwerke, in die ausschließlich handwerkliche, technische und wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen eingeflossen sind, z.B. technische Darstellungen, dem Urheberrecht unterliegen und entsprechend zu besteuern sind. Gleiches gilt für andere Werkarten, z.B. Bildwerke. In beiden Fällen wäre eine erzwungene Einschränkung der Publikationsrechte an den Werken rechtlich ausgesprochen fragwürdig.

Abstract: According to the German federal courts, the results of archaeological field research, such as records and reports, are protected by the constitutional rights of academic freedom and intellectual property rights (especially copyright). Nevertheless, even in the recent past, it has been repeatedly argued by archaeologists and jurists of state monuments agencies that this is not the case. Accordingly, any such works would be in the public domain. The financial legislation (Value Added Tax Act), on the other hand, assumes that research records, reports and general written works based on the application of craft, technical and scientific knowledge and experience, e.g. technical representations, are subject to copyright and must be taxed accordingly. The same applies to other types of works, e.g. pictures. In either case, an enforced restriction on the publication rights of these works would be legally questionable.

Sonntag, 31. März 2024

Die späthallstattzeitliche Siedlung von Mitterdorf im Mürztal

 Grabungsbericht 2023

Raimund Karl[1][8], Klaus Löcker[2], Mario Wallner[2][8], Tanja Trausmuth[2][8], Helga Rösel-Mautendorfer[3], Georg Rösel[4], Robert Mann[5], Mario Ellmeier[6] und Günter Singer[7] 

Abstract: Zur Verifizierung geophysikalischer Messergebnisse haben die Autor*innen dieses Beitrags gemeinsam mit Julia Wilding und Christoph Campregher[8] am 16. und 17. Dezember 2023 drei kleine Testschnitte in Mitterdorf im Mürztal ausgegraben. Dabei konnten Siedlungsbefunde der späten Hallstattzeit (HaD, ca. 620-450 v.Chr.) entdeckt und Großteils untersucht werden. Schon die ersten Befunde sind vielversprechend und gestatten es, erste Schlüsse über diese Siedlung und ihre Geschichte zu ziehen. Rekonstruiert werden kann schon jetzt, dass hier ein Haus stand, in dem ein Wegstuhl betrieben wurde, das in einem Schadfeuer untergegangen ist, dessen Brandschutt danach aber direkt neben der Brandruine in einer Grube entsorgt, die Siedlung danach also vermutlich weiter bewohnt wurde. Lokalisiert am Talboden des Mürztals etwa 1 Kilometer entfernt von der Mündung des Veitschgrabens lag die späthallstattzeitliche Siedlung von Mitterdorf auch in einer verkehrsgeografisch günstigen Lage an der Trennung der Verbindungen vom Grazer Becken ins westliche niederösterreichische Donautal und in das südliche Wiener Becken; was sich auch am Fund eines Reifennagels eines späthallstattzeitlichen „Prunkwagens“ zeigt. Die Siedlung könnte allerdings aufgrund und Altfunden zweier mittellatènezeitlicher Lanzenspitzen und Alt- und Neufunden aus der römischen Kaiserzeit durch den Großteil der Eisenzeit hinweg besiedelt gewesen sein oder wenigstens die Weggabelung in die Veitsch während der ganzen Eisenzeit ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt geblieben sein.