Mittwoch, 18. März 2020

Umfrage Archäologie und Denkmalpflege 2020

Umfrage Archäologie und Denkmalpflege 2020
https://surveygoldcloud.com/s/70026159A5B546DD/42.htm
Mittels der Umfrage 'Archäologie und Denkmalpflege 2020' soll die Meinung verschiedener Personengruppen mit Interessen an Archäologie und Denkmalpflege zur Bedeutung archäologischer Funde und Fundstellen sowie deren Erhaltung und Erforschung ermittelt werden.
Untersucht werden die Fragen:
  • welche Funde und Fundstellen erhalten werden sollen,
  • wem Funde und Fundstellen gehören sollen,
  • wer für die Kosten der Erhaltung und Erforschung von Funden und Fundstellen aufkommen soll,
  • ob privater Erwerb von Funden und Fundstellen generell verboten sein sollte,
  • ob Privateigentümer von Funden und Fundstellen dieser enteignet werden sollten,
  • ob allfällige Enteignete eine Entschädigung und wenn ja in welcher Höhe erhalten sollen,
  • unter welchen Umständen Notgrabungen durchgeführt werden sollten,
  • ob die Erhaltung oder die Erforschung archäologischer Funde und Fundstellen wichtiger ist,
  • welche archäologischen Forschungsmaßnahmen bezahlt werden sollten,
  • von wem und bis in welcher Höhe diese Forschungsmaßnahmen bezahlt werden sollten, und
  • wenn private und öffentliche Interessen an Archäologie miteinander in Konflikt geraten, welchen davon der Vorrang vor den anderen zukommen sollte.
Darüberhinaus werden diverse für die Auswertung als relevant erachtete demografische Daten erhoben.
Die Beantwortung der Umfrage ist voll anonymisiert, personenbezogenen Daten, die eine Identifikation des/der Beantwortenden ermöglichen, werden zu keinem Zeitpunkt aufgezeichnet.
TeilnehmerInnen müssen bestätigen, dass sie älter als 18 Jahre sind und der Verwendung der von ihnen übermittelten Antworten für wissenschaftliche Analysen und Veröffentlichungen zustimmen.
Die Beantwortung der Umfrage dauert ca. 15 Minuten.
Eine Auswertung der wichtigsten Ergebnisse der Umfrag wird nach ihrem Abschluss hier auf der 'Archäologische Denkmalpflege' (https://archdenk.blogspot.com/) veröffentlicht.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Umfrage beantworten könnten, wenn Sie ein Interesse an Archäologie haben oder auch nur völlig unbeabsichtigt aus beruflichen Gründen oder als Eigentümer archäologischer Funde oder Fundstellen gelegentlich oder regelmäßig mit Archäologie in Kontakt kommen.

Mittwoch, 4. März 2020

Kulturgüterschutz und Rechtsmissbrauch


Abstract: In diesem Beitrag werden einige Gerichtsurteile im Bereich des Kulturgüterschutzes, insbesondere betreffend den Handel mit archäologischen Kulturgütern genauer betrachtet und analysiert. Diese Urteile gleichen sich insofern, als staatliche Kulturgüterschützer sich in diesen Fällen mehr oder minder grob rechtswidrig verhielten und dadurch den von diesem Verhalten Betroffenen – ob nun unabsichtlich oder absichtlich – Schaden zu verursachen versucht haben. Dafür haben sie Befugnisse, die ihnen aus ihrer Funktion oder Stellung als Organ einer staatlichen Behörde, eines Museums etc. erwachsen sind, absichtlich rechtsmissbräuchlich verwendet, um archäologische Kulturgüter in ihren Besitz zu bringen bzw. in diesem zu behalten, obwohl die Tatsache, wer deren rechtmäßige EigentümerInnen waren, zum jeweils relevanten Zeitpunkt nicht (mehr) umstritten, sondern bereits (durch ordentliche Gerichte oder auf anderem geeignetem Wege) mit Sicherheit festgestellt worden war.

Diese Fälle verdeutlichen, dass es im Bereich des (archäologischen) Kulturgüterschutzes wenigstens einige Organe staatlicher Einrichtungen, Museen etc. gibt, welche die ihnen vom Staat oder ihren jeweiligen dienstgebenden Einrichtungen anvertrauten Befugnisse grob und schwerwiegend missbrauchen, weil sie auf Basis eines totalitären Amts- und Kulturstaats- bzw. wenigstens Kulturgüterschutzverständnisses glauben, nicht an die in ihrem jeweiligen Land geltende Gesetzgebung gebunden zu sein. Sie scheinen irrtümlich zu glauben, dass sie über dem Gesetz stehen, anstatt nur geltendes Recht pflichtgemäß zu vollziehen zu haben. Dieses Problem – das schon für sich allein unangenehm genug ist – wird noch zusätzlich dadurch verschärft, dass innerfachliche Selbstkontroll- und Selbstreinigungsmechanismen fehlen, die es gestatten würden, die Personen, die derartiges, gravierendes Fehlverhalten an den Tag legen, zu sanktionieren oder gar aus dem Fach auszuschließen.

Schlimmer noch, wenigstens gewisse Teile der Fachgemeinschaft scheinen kein Problem mit derartigem, stark gesellschaftsschädigendem Verhalten von einzelnen Mitgliedern der Fachgemeinschaft zu haben, sondern nehmen dieses billigend in Kauf, wenn sie es nicht sogar aktiv unterstützen. Stattdessen versuchen VertreterInnen dieser innerfachlichen Fraktion, fachliche Selbstkritik zu verhindern und sowohl international fachintern hochrenommierte, aber bei Bedarf auch fachkritische, Fachgesellschaften als auch einzelne FachkritikerInnen durch Missbrauch ihres Einflusses bzw. ihrer Machtpositionen mundtot zu machen.