Die archäologische
Denkmalpflege und die archäologische Fachwelt rufen gerne im Kontext der
archäologisch-denkmalpflegerischen Probleme mit der „Schatzsuche“ durch Laien
nach schärferen Gesetzen. Zuletzt konnte man z.B. wieder im ORF Vorarlberg
(2018) eine entsprechende Forderung des dortigen Landesarchäologen im Rahmen
der Ankündigung einer Podiumsdiskussion zum Thema lesen. „Ohne schärfere gesetzliche Bestimmungen wird das Problem Raubgräberei
laut Experten immer größer“, wir eindringlich gewarnt und darauf
hingewiesen, dass „In Liechtenstein und
der Schweiz […] rigoros gegen Sondengeher vorgegangen“ werde. „In Österreich und Bayern gibt es gesetzlich
wenig Handhabe gegen Raubgräberei“, fasst der ORF Vorarlberg das
Expertenwissen zum Thema zusammen.
Diese Expertenmeinung
scheint mir doch einigermaßen verwunderlich, denn soweit ich das erkennen kann,
gibt es in Österreich und Bayern durchaus gesetzliche Bestimmungen, die diese
Materie regeln und die „Raubgrabungen“ auch tatsächlich mit – durchaus
empfindlichen – Strafen bedrohen. Noch verwunderlicher scheint mir aber die
Hoffnung darauf, dass wir durch (noch) schärfere Gesetze endlich den von vielen
ArchäologInnen erwünschten Erfolg erzielen werden, die „Raubgrabungen“ effektiv
verhindern zu können. Warum mich das verwundert, werde ich in diesem Beitrag zu
erklären versuchen.