Wie sich mir aus
diversen Reaktionen auf meine verschiedenen denkmalbehörden- und
denkmalrechtskritischen Beiträge erschließt, scheint meine Kritik an
Missständen in der (staatlichen) archäologischen Denkmalpflege, wenigstens von
einer – nicht gänzlich unbedeutenden – Minderheit meiner KollegInnen,
grundlegend als gegen staatliche Denkmalpflege bzw. Denkmalschutzgesetze
gerichtete Agitation missverstanden zu werden. Zuletzt hat z.B. Kerstin P.
Hofmann (2017, 11-12) meine mehrfach geäußerte Forderung, vermehrt die aktive
und teilweise auch selbstbestimmte Bürgerbeteiligung an archäologischen und
denkmalpflegerischen Abläufen zu ermöglichen – wahrlich zu Zeiten der
Faro-Konvention (Europarat 2005) keine radikale Forderung – als Ruf nach einer „Entstaatlichung“ des Denkmalschutzes
interpretiert. Dieses Missverständnis ist bedauerlich, denn eigentlich liegt
mir kaum etwas ferner als das: tatsächlich bin ich nicht nur für eine
staatliche Denkmalpflege und Denkmalschutzgesetze, sondern halte diese sogar
für völlig unabdingbar.
Meine Kritik an den
staatlichen Denkmalpflegebehörden, deren Praktiken, und den
Denkmalschutzgesetzen, hat stets und bezweckt immer deren (meiner Meinung nach
in allen Fällen mögliche und meist auch sehr notwendige) Verbesserung und hat
keineswegs ihre Abschaffung oder auch nur Schwächung zum Ziel. Dies sollte zwar
meiner Meinung nach auch ganz von selbst von jedem aus meinen kritischen
Schriften selbst problemlos erkennbar sein, ist es aber scheinbar – wenigstens
für manche – nicht in ausreichendem Maß. Ich möchte mir daher in diesem Beitrag
erlauben, das deutlicher als gewöhnlich zum Ausdruck zu bringen und auch etwas
genauer zu erläutern.