Sachverständigenäußerungen in der
archäologischen Denkmalpflege
Raimund Karl
Abstract: Sachverständigengutachten und
sonstige sachverständige Äußerungen spielen im archäologischen Denkmalschutz
eine besonders bedeutende Rolle, weil die meisten Verwaltungsentscheidungen in
diesem Bereich letztendlich auf Basis dieser Grundlage getroffen werden. Anhand
der Akteninhalte einiger konkreter Fälle im Bereich der Erteilung von
Grabungsgenehmigungen gem. § 11 Abs. 1 DMSG wird in diesem Beitrag gezeigt,
dass die Amtssachverständigen des Bundesdenkmalamtes weder unvoreingenommene
und unparteiische Ermittlungen anstellen noch Amtssachverständigengutachten
erstellen, die den Anforderungen des Gesetzes oder des Hauptverbands der
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen entsprechen.
Gleichermaßen wird gezeigt, dass die Ermittlungen der Amtssachverständigen
sämtliche Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität und Ethik verletzen und
deren Tätigkeit stattdessen der Definition von wissenschaftlichem Fehlverhalten
entspricht. Statt ihre Aufgabe zur unvoreingenommenen, objektiven, sachlichen
und unparteilichen Ermittlung des tatsächlichen Sachverhalts durch den Regeln
der Kunst entsprechende wissenschaftliche Nachforschungen zu erfüllen, versuchen
sie durch autoritäre Äußerungen und, falls erforderlich, eklektische Erhebungen
von ihre Vorurteile zu bestätigen scheinenden Quellen ihren subjektiven Willen
und die von ihnen präferierten wissenschaftlichen Fachmeinungen willkürlich
durchzusetzen.