Die von der EAA
erarbeiteten Wahlprüfsteine "Archäologie und Kulturgutschutz" werden
im folgenden Dokument im Wortlaut in deutscher Übersetzung widergegeben. Anschließend
an jede Frage werden alle fristgerecht eingegangenen Parteiantworten
unkommentiert und vollständig dokumentiert. Von den antretenden Parteien haben
sich SPÖ, FPÖ, NEOS und KPÖ nicht und die ÖVP nur teilweise an dem Prozess
beteiligt. Dafür liegt eine Antwort der für ein Antreten nicht ausreichende
Unterstützungsunterschriften erreicht habenden Partei „Demokratische
Alternative“ vor.
Zum Verfahren: Zur
Arbeitserleichterung der Parteien waren zu jedem Wahlprüfstein mögliche
Positionen als Antwortoptionen vorformuliert worden. Es bestand neben der
Möglichkeit, eine dieser Optionen auszuwählen, bei jedem Wahlprüfstein die
Möglichkeit einer frei formulierten Antwort. Die Wahlprüfsteine wurden in Österreich
seitens der EAA am 15.4.2019 an alle Parteien versandt, die Unterstützungsunterschriften
für ein Antreten bei der Europawahl gesammelt hatten (EP-Fraktion in Klammer): ÖVP
(EVP), SPÖ (SPE), FPÖ (MENL), GRÜNE (EGP), NEOS (ALDE), EUROPA JETZT, KPÖ (EL),
CPÖ, Demokratische Alternative, EUAUS, EU-NEIN, Liste Öxit, Volt Österreich.
Alle Parteien, die nach Ablauf der Frist (30.4.) noch nicht geantwortet hatten,
fragte die EAA am 30.4. erneut an und räumte eine Fristverlängerung bis 10.5.2019
ein. Nach Fristende langte noch eine allgemeine Antwort der ÖVP ein. Die
Veröffentlichung der vorliegenden Antworten erfolgte am 15.5.2019. Die Parteien
werden hier in der Reihenfolge ihrer Anordnung am Wahlzettel bzw. für nicht
antretende Parteien in alphabetischer Reihenfolge angeführt. Alle schriftlichen
Antworten der Parteien werden hier vollständig und unverändert wiedergegeben,
lediglich das Layout wurde angepasst und offensichtliche Tippfehler bereinigt.
Zum unmittelbaren
überblicksmäßigen Vergleich sind die von den Parteien gewählten Antwortoptionen
in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Graue X = keine Antwort, schwarze
Buchstaben = entsprechende vorgegebene Option ausgewählt, blaue
Buchstaben = vorgegebene Option plus Freitextantwort gewählt.
ÖVP
|
SPÖ
|
FPÖ
|
GRÜNE
|
NEOS
|
EUROPA JETZT
|
KPÖ
|
Demokr. Altern.
|
||
I.
Planung
|
X
|
X
|
X
|
a
|
X
|
a
|
X
|
d
|
|
II. Agrarpol.
|
X
|
X
|
X
|
d
|
X
|
a
|
X
|
d
|
|
III.a Eigentum
|
X
|
X
|
X
|
b
|
X
|
b
|
X
|
d
|
|
III.b Metallsuche
|
X
|
X
|
X
|
a
|
X
|
a
|
X
|
a
|
|
III.c Umsetzung
|
X
|
X
|
X
|
a
|
X
|
b
|
X
|
a, b,
c
|
|
IV. Mobilität
|
X
|
X
|
X
|
e
|
X
|
b
|
X
|
a, b,
c
|
|
V. Open Access
|
X
|
X
|
X
|
b
|
X
|
b
|
X
|
d
|
I. Schutz historischer Landschaften im Planungsprozess
Das archäologische
Kulturerbe ist ein integraler Bestandteil der Landschaft. Für die
Lebensqualität von EU-Bürgern ist es ebenso wichtig wie andere Bestandteile der
Landschaft. Im Planungsprozess großer Infrastrukturprojekte in der EU spielen
die Richtlinien der EU zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine wichtige
Rolle beim Schutz historischer Landschaften und des zugehörigen kulturellen und
archäologischen Erbes. Die UVP-Richtlinien sind die Eckpfeiler der
EU-Gesetzgebung für das gemeinschaftliche Ziel des Schutzes und des Managements
des archäologischen Erbes vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher lokaler
Gegebenheiten und Herangehensweisen. 2014 wurden die UVP-Richtlinien ergänzt,
so dass nun landschaftliche und kulturelle Belange enger miteinander verbunden
sind (2014/52/EU).
Bisher hatte die UVP
einen positiven Einfluss auf die europäische Archäologie. Sie hat dazu
beigetragen, dass eine große Anzahl archäologischer Fundstellen und Funde
entdeckt und erforscht wurde, und sie hat – als wichtige EU-weite gesetzliche
Regelung – dazu geführt, dass Herangehensweisen, Methoden und Praktiken
miteinander verglichen werden. Dieser Vergleich legt nahe, dass eine größere
Harmonisierung notwendig ist, weil sich die Implementierung der UVP in den
verschiedenen EU Mitgliedsländern stark unterscheidet. Nur eine Angleichung
kann faire und gleiche Marktbedingungen im wirtschaftlichen Wettbewerb
schaffen.
Ein großer Teil
archäologischer Rettungsgrabungen findet heute im Kontext von Projekten statt,
die der UVP unterliegen. Das Kernproblem mit der EU-Richtlinie zur UVP liegt
aus archäologischer Sicht darin, dass sie nur bei Großprojekten, wie
Fernbahnstrecken, Autobahnen, Großflughäfen, Mülldeponien und Kläranlagen
(Annex I), Anwendung findet. Viele andere Projekte, die tatsächlich nicht
notwendigerweise "kleiner" sind, werden dagegen
fallweise oder nach von den Mitgliedstaaten selbst gesetzten Schwellenwerten
beurteilt. Deshalb fallen viele Bauvorhaben wie Industriegebiete, große
Einkaufszentren und die zugehörigen Parkplätze, Bahnstrecken, Verladestationen,
kleinere Flughäfen und Startbahnen sowie Straßen, Häfen und Hafenanlagen (Annex
II) nur dann unter die EU-Richtlinie zur UVP, wenn die jeweiligen
Mitgliedstaaten die Schwellenwerte tief genug ansetzen. Daher können derzeit z.
B. Bauunternehmen oder staatliche Planungsbehörden die Einleitung einer UVP
vermeiden, indem sie lineare Projekte wie Gas- oder Stromleitungen stückeln,
damit die einzelnen Teilvorhaben unter der jeweiligen Schwellengröße bleiben.
Es kommt auch vor, dass Kommunen etwa beim Bau von Wohnsiedlungen die
Grenzwertscreenings vermeiden, indem sie großzügige Ausschlusswerte für den
ganzen Prozess setzen. Solche Praktiken führen sehr leicht zur Schädigung bzw.
zur Zerstörung archäologischer Fundstellen; sie können aber im aktuellen
gesetzlichen Rahmen nicht wirksam unterbunden werden.
Frage zu Thema I:
Wie positioniert sich Ihre
Partei bei Planungsprozessen im Interessenskonflikt zwischen dem Schutz der
Kulturlandschaft und der Entwicklung von Infrastruktur und Siedlungsfläche?
a) Wir werden die
EU-UVP-Richtlinien (2014/52/EU, 2011/92/EU) ausdehnen auf Projekte, die derzeit
wegen ihrer Art oder Größe nicht erfasst werden, weil sie – unter
Berücksichtigung des Vorbeugeprinzips – bekanntes oder vermutetes Kulturerbe
schädigen könnten. Wir werden die Möglichkeit zur Schaffung von Schwellengrößen
einschränken, die es ermöglichen, Annex-II-Projekte vom UVP-Grenzwertscreening
auszuschließen.
b) Wir werden die Pflicht zu
einer vorgängigen Prüfung potenzieller Effekte für Annex-II-Projekte nach dem
UVP-Grenzwertscreening auf archäologische Fundstellen einführen, wie es nach
Art. 6 der Europäischen Landschaftskonvention vorgesehen ist.
c) Wir ziehen es vor, die
EU-Richtlinie zur UVP so zu belassen, wie sie ist.
d) (Möglichkeit zur
zusätzlichen Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).
GRÜNE
|
Option a.
Option a.
Begründung: Die Pflicht
zur UVP darf nicht von Mitgliedsstaaten, geschweige denn von Bauwerbern, durch
„elastische“ Schwellenwerte umgangen und ausgehöhlt werden. Gerade Österreich
ist im europäischen Vergleich traurige Spitze bei der Verbauung von
Landschaften. Hier muss ein effektives Schutzinstrument implementiert werden.
Demokratische
Alternative
|
Option d.
Es wäre vermessen, jetzt
in der kurzen Zeit einen Abgleich nationaler Regelungen mit der besagten
EU-Richtlinie durchzuführen, um herauszufinden, ob diese Richtlinie nicht auch
die Aufhebung günstigerer und sinnvollerer nationaler Regelungen mit sich brächte.
Wir gehen jedenfalls von einem „Best practice“-Prinzip aus, das der gemeinsamen
Anwendung zugrunde liegen soll. Wenn Sie unsere bereits fertigen Programm-Kapitel zu Infrastruktur, Wohnen, Wirtschaft etc. zur Hand
nehmen sehen Sie, dass bei uns die Erhaltung des Bestehenden einen großen
Stellenwert hat. Dies gilt neben der Natur natürlich insbesondere auch für
bekanntes oder vermutetes Kulturerbe. Eine „Verträglichkeit“ diesbezüglich hat
für uns keine Größenordnung der Bedrohung dagegen. Auch Kleinprojekte können
einzeln oder in Summe zerstören (in diesem Sinn wäre unsere Antwort a). Auch
durch regional mögliche Bürgerentscheidungen kann einem Raubbau an Natur und Denkmälern
weit besser entgegengewirkt werden (Siehe unseren Verfassungsvorschlag). Die unmittelbar betroffenen Bürger sind oft ein
besserer Schutz vor der Zerstörung von Natur und Geschichte vor ihrer Nase als
jede Konvention oder Richtlinie – wenn sie samt ihrer Meinung gehört und
verbindlich berücksichtigt werden müssen!
II. Einbindung des kulturellen Erbes in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU
Die heutige Landschaft in
ländlichen Gegenden ist das Ergebnis Jahrhunderte langer Interaktion von
bäuerlicher Bewirtschaftung und physischer Geographie. Die Landschaftsvielfalt
und ihre Veränderung hängen von mehreren Faktoren ab, wie z. B. von der unterschiedlichen
Nachfrage nach und der Preisgestaltung von Nahrungsmitteln, der technologischen
Entwicklung, sich wandelnden Formen der Landnutzung und Viehhaltung sowie nicht
zuletzt von individuellen bzw. kollektiven Entscheidungen in Bezug auf diese Faktoren.
Steinmauern, Alleen, Gräben, Weinberge und andere Elemente, die wir heute als
Kulturerbe bewundern, sind Überreste früherer Phasen des anhaltenden
menschlichen Einflusses auf die Landschaft.
Land- und Forstwirtschaft
sowie andere ländliche Bewirtschaftungsformen machen 84 % der EU-Fläche aus.
Sie haben große Auswirkungen auf die Landschaft und das archäologische und
kulturelle Erbe darin. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein zentrales
Steuerungsinstrument in diesem Prozess. Die Effekte waren in manchen Fällen
offensichtlich, in anderen weniger, aber in jedem Fall wesentlich. Die
EU-Richtlinie zu Landwirtschaft und der Entwicklung im ländlichen Raum sowie
die vertraglichen Regelungen der GAP können aber gleichzeitig auch Lösungs- und
Schadensbegrenzungsansätze für die Probleme sein. Archäologen, die mit diesen
Richtlinien in der Denkmalpflege arbeiten, sind sich dessen schon lange
bewusst: man vergleiche hierzu das EAC-non-paper, EAC n 4 oder die Dutch
heritage-CAP brochure.
Der Schutz von Werten der
natürlichen Landschaft, z. B. Biodiversität, sind längst öffentlich anerkannt;
die Wichtigkeit des Schutzes der historischen Kulturlandschaft erscheint
zunächst weniger offensichtlich. Deshalb braucht es eine umfassendere
Definition des Landschaftsbegriffs, der ausdrücklich die "Doppelnatur"
von Landschaft als untrennbar natürlich und kulturell bedingt anerkennt. Die EU
hat dies in der UVP-Richtlinien-Erweiterung von 2014 anerkannt, als sie
festhielt, dass sie sich nach Art. 167 (4) TFEU – den Definitionen und
Grundsätzen, die in den entsprechenden Europarat Konventionen entwickelt wurden
– auch für den Schutz und die Förderung des Kulturerbes einsetzt, was Denkmäler
und Fundstellen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum umfasst.
Es ist klar, dass die GAP
Einfluss auf das Kulturerbe in der historisch gewachsenen Landschaft hat. Es
wäre nun folgerichtig und übereinstimmend mit der EU-Strategie in anderen
Feldern, Instrumente einzuführen, die mögliche schädliche Einflüsse ausräumen,
abmildern oder ausgleichen. In einem weiteren Schritt könnten Anreize und
Vergütungen für Bauern zur Verbesserung der Landschaftsqualität geschaffen
werden, die dem Gemeinwohl dienen und in voller Übereinstimmung wären mit den
bereits bestehenden Umwelt- und Klimazielen der GAP.
Es sei darauf
hingewiesen, dass die oben beschriebenen Probleme auch im Vereinigten
Königreich erkannt wurden und dort die oben beschriebenen Schritte im
nationalen Nachfolger der GAP eingefügt wurden (vgl. Agriculture Bill).
Frage zu Thema II:
Welche der untenstehenden
Aussagen beschreibt am besten die Pläne Ihrer Partei?
a) Wir werden eine Ergänzung
zur GAP vorschlagen, die eine ganzheitlichere Definition von Landschaft enthält
und das Kulturerbe und archäologische Fundstellen miteinschließt.
b) Wir werden verlangen,
dass die in der GAP vorgeschlagenen Maßnahmen dahingehend geprüft werden, dass
sie der historischen Kulturlandschaft nicht schaden.
c) Wir halten die
GAP-Richtlinien der EU für vollkommen ausreichend.
d) (Möglichkeit zur
zusätzlichen Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).
GRÜNE
|
Option d.
Die Grünen haben sich immer für eine
ganzheitlichere/differenziertere Definition des Landschaftsbegriffs und für
eine Verankerung von kulturellem Erbe und Naturerbe als „Landschaftselemente“
(wofür es Direktzahlungen wie für Anbauflächen gibt) und für deren Schutz
eingesetzt. Wir haben das in den Verhandlungen auch gegen andere Fraktionen
sehr entschlossen verteidigt und waren über sehr viele Jahre hinweg federführen
im Kampf für den Schutz von kulturellem Erbe und Traditionen im Rahmen der
ländlichen Entwicklung.
EUROPA JETZT
|
Option a.
Begründung: Der ganzheitlichen Verschränkung von
gewachsener Landschaft mit dem vom Menschen gebauten Erbe muss Rechnung
getragen werden, um eine praktikable GAP, die auf historisch gewachsene
Landschaften Rücksicht nimmt, zu gewährleisten.
Demokratische Alternative
|
Option d.
An sich wäre unsere Antwort dazu a. Aber nicht nur!
Im Kapitel „Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischfang“ werden Sie später –
in Abstimmung mit unseren Inputgebern dazu - Maßnahmen vorgeschlagen finden,
die von der heute stark industrialisierten Bewirtschaftung auf eine eher
bäuerliche zurückführen (gemischte landwirtschaftliche Nutzung, Bewahrung der
Artenvielfalt auch dort, biologische Bewirtschaftung etc.). Eine solche wird
auch viel leichter mit der kulturellen und historischen Landschaft in Einklang
zu bringen sein. Heute vernichten wir durch die industrialisierte
Landwirtschaft ja beides: Die Umwelt/Artenvielfalt UND die kulturelle /
historische Landschaft – nur um dann nachher einen Gutteil der Überproduktion
nach einem sinnlosen Transport über weite Strecken wieder wegzuwerfen, um die
Preise nicht zu verderben. Das kann nicht unsere Zukunft sein! Und von den
hierzu dringend notwendigen Veränderungen würde auch die Erhaltung der
kulturellen und historischen Landschaft automatisch profitieren. Zum einzelnen
Vorgehen bei lokalen Entscheidungen verweisen wir auf Punkt I.
III. Verhinderung des illegalen Antikenhandels
Verschiedene
internationale Akteure wie UNESCO, Interpol und auch die EU haben in den
vergangenen Jahren Stellungnahmen veröffentlicht, die darauf abzielen, den
weltweiten lukrativen illegalen Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen
einzuschränken. Darüber hinaus haben viele EU-Mitgliedstaaten striktere Gesetze
erlassen und sich zusammengeschlossen (polizeilich auf Länderebene und als
Spezialeinheit bei Interpol), um illegalen Aktivitäten im Antikenhandel zu
bekämpfen. Dennoch werden weiterhin jedes Jahr tausende Artefakte im Moment der
Plünderung bzw. bei Razzien, beim Verkauf, bei Transaktionen oder Auktionen
beschlagnahmt.
Dies betrifft nicht nur
Güter aus Krisen- oder Notstandsgebieten, die auf EU-Territorium verbracht,
oder von EU-Bürgern transportiert oder verkauft werden, sondern auch Objekte
aus dem EU-Gebiet selbst, die aus aktuellen Plünderungen unseres eigenen
archäologischen Erbes stammen. Diese illegalen Praktiken bringen auch legal
agierende Sammler und Händler in Verruf, die Vertreter einer wichtigen
europäischen Tradition sind, die unsere gemeinsame Kultur bewahrt und
erschafft.
Weder sind die
angewendeten Normen einheitlich, noch sind es die Lösungsansätze, die zur
Identifizierung des Herkunftslandes der Objekte ergriffen werden. Generell wird
davon ausgegangen, dass die Funde aus dem illegalen Gebrauch von
Metalldetektoren stammen und dass hinter der illegalen Aneignung und der
Hehlerei von Objekten Personen oder Netzwerke der organisierten Kriminalität
stecken. Es gibt auch unterschiedliche rechtliche Konzepte, was das Eigentum an
Fundgegenständen, den Einsatz von Metalldetektoren oder andere Regelungen, etwa
des Landeigentums, betrifft; dies verhindert es zusätzlich, das Problem an
seinem Ursprung zu bekämpfen. Zusätzlich entstehen Zielkonflikte mit anderen
EU-Richtlinien, die etwa den freien Zugang zu Land als Teil bürgerlicher
Teilhabe garantieren sollen.
Ein weiteres Hemmnis
besteht in dem mehrdeutigen Konzept von archäologischen Funden als Handelswaren
in einem globalen Markt. Das Interesse privater Sammler eröffnet einen streng
regulierten Markt, dessen Transaktionen sich in einer Schattenwirtschaft
abspielen und die illegale Beschaffung archäologischer Ressourcen auf viele
Weisen fördern: entweder durch direkte Plünderungen vor Ort, durch Diebstahl
oder andere betrügerische Strategien. Zollfreihäfen sind bei diesen Vorgängen
Verbündete der Kriminellen, da sie eine Lagerung nicht deklarierter Güter
ermöglichen. Parallel dazu wächst der illegale Handel mit Fälschungen und
Nachahmungen archäologischer Objekte.
Zusammenfassend kann
man sagen, dass die derzeitige Gesetzgebung umfassende Geschäfte mit Antiken
unklarer Herkunft ermöglicht und einen idealen Nährboden für Geldwäsche bietet.
Vollstreckungsorganen fehlen administrative Kapazität, finanzielle und
personelle Ressourcen, um archäologische Artefakte vor Kriminellen zu schützen,
den Verkauf nicht gemeldeter Antiken zu verhindern und Geldwäschegeschäfte zu
unterbinden.
Fragen zu Thema III:
Bitte wählen Sie, welche der folgenden Aussagen am
besten den Aktionsplan bzw. die Haltung Ihrer Partei zum illegalen Handel mit
archäologischen Objekten beschreibt:
III.1 Eigentum
a) Wir verstehen
archäologische Bodenfunde als Allgemeingut und ergreifen die notwendigen Schritte,
um Privateigentum an diesen innerhalb der EU zu unterbinden, egal woher diese
Objekte auch stammen.
b) Wir verlangen rechtlich
verbindliche EU-Richtlinien für eine stärkere Regulierung und engmaschigere
Kontrollen von Bodenfunden in Privatbesitz (Datenbankeintrag,
Verbleibskontrolle, Restaurierungsstandards, etc.).
c) Privateigentum an
archäologischen Bodenfunden soll wie bisher nur den Regelungen im jeweiligen
EU-Mitgliedstaat unterworfen bleiben.
d) (Möglichkeit zur
Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).
GRÜNE
|
Option b.
EUROPA
JETZT
|
Option b.
Demokratische
Alternative
|
Option d.
An sich wäre unsere
Antwort dazu eine Mischung aus a und b. Aber nicht nur! Güter mit historischem
Bezug sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein, und zwar dort wo sie
historisch hingehören. Was schon einmal die Privatisierung und den Handel mit
solchen Gütern weitestgehend einschränkt. Dort wo sich historische Güter
bereits in Privatbesitz befinden sollen die Eigentümer aus der Leihe für den öffentlichen
Besuch eine angemessene Vergütung erhalten (sofern sie nicht selbst eine
öffentliche regelmäßige Besuchsmöglichkeit gegen angemessenes Entgelt, dort wo
dieses Gut seinen Ursprung hat organisieren) – aber sie sollen dazu
grundsätzlich verpflichtet sein.
III.2 Verwendung von Metallsuchgeräten
Innerhalb der nächsten
Parlamentsperiode 2019-2024 werden wir uns dafür einsetzen, mithilfe von
EU-Richtlinien die Verwendung von Metallsuchgeräten, die auf archäologischen
Fundstellen oder zur gezielten Suche nach archäologischen Bodenfunden verwendet
werden, in folgender Weise zu regulieren:
a) Wir unterstützen eine
strikte Regulierung der Verwendung von Metallsuchgeräten im Bereich
archäologischer Fundstellen. Die Suche nach archäologischen Funden sollte nur
professionellen Archäologen mit einer speziellen Lizenz der zuständigen
Fachbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates gestattet sein.
b) Wir unterstützen
Gemeinden generell darin, die Verwendung von Metallsuchgeräten auf ihrem
Territorium zu verbieten, wenn keine spezielle Lizenz der Fachbehörde des
jeweiligen EU-Mitgliedstaates vorliegt.
c) Wir erlauben die
Verwendung von Metallsuchgeräten ohne Einschränkung.
d) (Möglichkeit zur
Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).
GRÜNE
|
Option a.
EUROPA JETZT
|
Option a.
Demokratische Alternative
|
Option a.
III.3 Praktische Umsetzung
a) Wir werden
Strafvollzugsbehörden, andere involvierte Dienste (Polizei, Zoll,
Flughafensicherheit, etc.) sowie Rechtsprechungsorgane und Gerichte auf
nationaler Ebene besser aufeinander abstimmen und befähigen. Dazu gehört eine
bessere Ausstattung (d. h. auch Aus- und Fortbildung sowie die Möglichkeit zum
Erfahrungsaustausch) für Vorbeugung, Nachforschung, Verfolgung und Verurteilung
von Straftaten in Zusammenhang mit unrechtmäßiger Aneignung von und illegalem
Handel mit archäologischen Bodenfunden oder Kulturgütern sowie Herstellung und
Handel mit Fälschungen.
b) Wir werden den
Funktionsbereich bestehender EU-Behörden mit dem Ziel ausweiten, dass
Vorbeugung, Nachforschung, Verfolgung und Verurteilung von Straftaten in
Zusammenhang mit unrechtmäßiger Aneignung von und illegalem Handel mit
archäologischen Bodenfunden oder Kulturgütern sowie Herstellung und Handel mit
Fälschungen besser koordiniert werden können.
c) Wir werden wissenschaftliche
Forschung und öffentliche Aufklärung über Vergehen in Zusammenhang mit
Kulturgütern fördern, um der illegalen Aneignung und der Hehlerei mit
archäologischen und anderen Kulturgütern sowie dem Anfertigen und Vertrieb von
Fälschungen vorzubeugen.
d) (Möglichkeit zur
Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).
GRÜNE
|
Option a.
EUROPA JETZT
|
Option b.
Demokratische Alternative
|
Option a, b und c.
Wir sehen hier bei den Antworten a, b und c keine entweder/oder-Alternativen,
sondern ein sowohl – als auch!
IV. Erleichterung transnationaler Mobilität
Die Freizügigkeit von
Personen ist eine der vier Grundfreiheiten von EU-Bürgern, die im
Gründungsvertrag der EU von 1957 verankert ist; als Freizügigkeit von
Arbeitskräften reicht sie sogar noch weiter zurück. Aufgrund von Veränderungen
bei der Erbringung archäologischer Dienstleistungen ist dieses Grundrecht
zunehmend wichtiger geworden. Bis ca. 1990 wurden archäologische Ausgrabungen im
Wesentlichen von staatlicher Seite durch die jeweiligen Denkmalämter
durchgeführt, was man als nationales Kulturerbe-Managementmodell bezeichnen
kann. Die Kosten für die Arbeiten wurden dabei überwiegend vom Staat getragen
und durch Steuern finanziert; dies machte langfristige Planung von Personal
möglich. Dieses Modell erforderte – mit Ausnahme des Hochschulwesens – wenig
transnationale Mobilität.
Durch die
Valletta-Konvention des Europarats kam in der Archäologie zunehmend das
Verursacherprinzip zur Anwendung. Nun spielen neben staatlichen Behörden auch
private Anbieter eine wichtige Rolle. Damit sind Stellen in der Archäologie mit
dem stark schwankenden Bausektor und wirtschaftlichen Konjunkturzyklen
verbunden. Dadurch wird die langfristige Planung des Personalbedarfs erschwert
und transnationale Mobilität für Archäologen zur Notwendigkeit.
Obwohl transnationale
Mobilität von Arbeitskräften in beträchtlichem Umfang stattfindet und sich
positive wie negative Auswirkungen zeigen (vgl. Aitchison 2009, 24-28 bzw.
Aitchison et al. 2014, 33-35; beides sind EU-finanzierte Studien), gibt es noch
erhebliche Hindernisse für die Freizügigkeit archäologischer Arbeitskräfte
innerhalb der EU. Manche Hürden haben mit persönlichen Fähigkeiten, z. B. mit
mangelnden Sprachkenntnissen, zu tun, andere liegen in unterschiedlichen
Zulassungs- und Abschlussanforderungen auf Länder- bzw. Staatenebene begründet.
Solche grundsätzlichen Hindernisse betreffen vor allem Hochqualifizierte und
zwingen sie oft in tiefer eingestufte Positionen. Dadurch wird einerseits die
individuelle Karriereplanung und andererseits die Möglichkeit, in Zeiten hohen
Bedarfs hochqualifiziertes, erfahrenes Personal über EU-Grenzen hinweg
anzuwerben, erschwert.
Die größten Probleme in
der Archäologie hinsichtlich transnationaler Mobilität sind:
· Das Fehlen eines
Primärabschlusses in Archäologie in einigen europäischen Ländern.
· Unterschiedliche
nationale Definitionen des Begriffs "Archäologe" und Fehlen einer
geschützten Berufsbezeichnung.
· Unterschiede bei der Organisation
und Durchführung von Feldarbeiten (insbesondere bei Ausgrabungen), die
Mobilität behindern und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern
archäologischer Dienstleistungen verzerren.
· Verschiedene
Zulassungsverfahren in (und innerhalb von) EU-Mitgliedstaaten für Personal und
Dienstleistungen von Privatfirmen, obwohl sich alle auf die Europäische
Konvention zum Schutz des Archäologische Erbes beziehen (CETS 143, Art. 3
rev.).
In einigen
EU-Mitgliedstaaten können angehende Archäologen nicht einmal die Qualifikation
erlangen, die es ihnen ermöglicht, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten. Dies
zeigt, wie wichtig es ist, die transnationale Mobilität in der europäischen
Archäologie zu verbessern.
Frage zu Thema IV:
Bitte geben Sie an,
welche der folgenden Stellungnahmen Ihrer politischen Linie entspricht:
a) Wir werden im
Bologna-System einen Primärabschluss in Archäologie einführen.
b) Wir werden eine rechtlich
bindende Definition für den Begriff "Archäologe" in der EU einführen.
c) Wir werden archäologische
Denkmalpflege und Zulassungskriterien standardisieren, um transnationalen
Wettbewerb für archäologische Dienstleistungen in der privatisierten freien
Marktwirtschaft zu fördern.
d) Wir streben nach
nationaler Autonomie in Bezug auf das Kulturerbe und stellen uns gegen
Standardisierung von Gesetzen, Richtlinien und Praktiken im archäologischen
Denkmalschutz.
e) (Möglichkeit zur
Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).
GRÜNE
|
Option e.
Da die Kompetenz für Bildung in die Kompetenz der
Mitgliedstaaten fällt, setzen wir uns für eine gegenseitige Anerkennung von
Diplomen und Qualifikationen im Rahmen des Bologna-Prozesses ein. Wir fordern
außerdem von der Kommission und den Mitgliedstaaten wirklichen politischen
Willen zu zeigen und mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die
Umsetzung von Bologna auf nationaler Ebene zu garantieren. Wir unterstützen mit
Nachdruck die Förderung des kulturellen Erbes durch die Mitgliedstaaten und
alle Projekte rund um dessen Schutz im Nachgang zum Jahr des kulturellen Erbes
2018. Wir unterstützen außerdem ein stärkeres Erasmus +, das von der Mobilität
für Studenten bis hin zu Mobilität für Auszubildende in allen
Bildungseinrichtungen und –sektoren reicht.
EUROPA JETZT
|
Option b.
Begründung: Eine gemeinsame Definition und ein
gemeinsamer Schutz der Berufsbezeichnung ist aus unserer Sicht ausreichend, um
EU-weite Qualitätsstandards zu schaffen.
Demokratische Alternative
|
Option a, b und c.
Wir sehen auch hier bei den Antworten a, b und c in
gewisser Weise keine entweder/oder-Alternativen, sondern ein sowohl – als auch.
Gerade die aktuellen tragischen Vorgänge bei Notre Dame aber auch andere
Bedrohungen durch Naturereignisse etc. machen klar, dass manchmal möglichst
alle internationalen Experten zusammenwirken müssen, um zu retten was zu retten
ist. Das erfordert nicht nur einen entsprechenden hohen Mindeststandard,
sondern auch Bewegungsfreiheit, rasche, unbürokratische Einsetzbarkeit, eine
gemeinsame Verständigungssprache und, und, und! Das kann keine nationale
Einzelgestaltung gewährleisten. Aber von diesen Mindeststandards abgesehen
sollten darüber hinaus sehr wohl „nationale Schulen“ in der Forschung und
Umsetzung bleiben können, die nicht nur dem jeweiligen nationalen Bedarf für
den „archäologischen Normalbetrieb und die Standard-Denkmalpflege“ angepasst
sind, sondern auch ihre individuelle Forschung entwickeln, um eine Vielfalt von
Erkenntnissen zu fördern. Zu diesen soll ein laufender internationaler
Austausch bestehen.
V. Freie Nutzungsrechte für Abbildungen von Kulturgütern öffentlicher Institutionen
Archäologen,
Kunstwissenschaftler, Historiker u. a. benötigen für ihr wissenschaftliches
Arbeiten und ihre Publikationen Bilder, Zeichnungen und Pläne von
archäologischen Objekten, Ausgrabungen und Denkmälern. Wissenschaftliche
Publikationen sollen – so eine Zielsetzung der EU – ab dem Jahr 2020
grundsätzlich im Open Access erfolgen. In vielen Fällen sind die
Wissenschaftler auch die Autoren (Urheber) der Bilder oder haben, beispielsweise
von einem beauftragten Fotografen, die Nutzungsrechte an den Bildern erworben,
wodurch ein Publizieren im Open Access problemlos möglich ist. Oft jedoch sind
die Gegenstände, deren Fotos verwendet werden sollen, Eigentum öffentlicher
oder anerkannt gemeinnütziger Museen, Sammlungen und Archive.
Öffentliche Sammlungen
verhalten sich derzeit hinsichtlich der Verwendung von Bildern von Kulturgütern
in ihrem Besitz sehr unterschiedlich. Manche Einrichtungen gewähren auf
Nachfrage unkompliziert und kostenfrei ein Nutzungsrecht an Bildern, andere
sind extrem restriktiv und erheben z. T. sehr hohe Nutzungsgebühren. Bisweilen
sind die geforderten Gebühren weitaus höher als die Gestehungskosten der Bilder;
bisweilen übersteigt der Personal- und Verwaltungsaufwand, der mit der
Erteilung der Erlaubnisse einhergeht, die aus den Gebühren generierten
Einnahmen. Insgesamt steht diese restriktive Praxis dem von der EU geforderten
offenen wissenschaftlichen Publikationswesen entgegen.
Frage zu Thema V:
Was plant Ihre Partei in
der kommenden Legislaturperiode hinsichtlich der Nutzungsrechte an Bildern von
Objekten, Archivalien und Denkmälern, die sich im Besitz öffentlicher oder
gemeinnütziger Sammlungen, Archive und Museen befinden?
a) Der Ist-Zustand ist
rechtlich wie ethisch in Ordnung und zielführend: Wer solche Bilder anfertigen
oder verwenden möchte, kann die Institutionen mit Angabe der Gründe und des
konkreten Verwendungszwecks anfragen. Die Institutionen entscheiden in eigener
Hoheit und Verantwortung über ihr Eigentum und folglich auch über die Erteilung
oder Verweigerung der entsprechenden Erlaubnisse. Dies greift u. a. dem
möglichen Missbrauch solcher Bilder vor. Wir werden an der bestehenden
Gesetzeslage nichts ändern.
b) Bildrechte an
Gegenständen, Archivalien und Plänen in öffentlichen oder gemeinnützigen
Sammlungen sind auf Nachfrage für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen
einzuräumen. Für die damit nachweislich verbundenen Kosten können Gebühren
erhoben werden. Wir werden die Initiative ergreifen, um Gesetzgebung und
Umsetzung EU-weit zu vereinheitlichen.
c) Bildrechte an
Gegenständen, Archivalien und Plänen in öffentlichen oder gemeinnützigen
Sammlungen sind für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen grundsätzlich
und ohne Kosten einzuräumen. Wir werden Schritte ergreifen, um Gesetzgebung und
Praxis EU-weit zu vereinheitlichen.
d) (Möglichkeit zur
zusätzlichen Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).
GRÜNE
|
Option b.
EUROPA JETZT
|
Option b.
Begründung: Der Zugang zu Information und Kultur
muss auf Gemeinschaftsebene erleichtert werden und so zur Ausschöpfung von
interkulturellen Synergien beitragen. Um die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu
fördern und die technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, befürworten wir eine
zeitgemäße Vereinheitlichung der Gesetzgebung.
Demokratische Alternative
|
Option d.
Antwort c, sofern eine Weitergabe und Verwendung
über den archäologischen oder denkmal-pflegerischen Zweck bzw. das ihr
wissenschaftliche Arbeiten und die erforderlichen Arbeiten im Rahmen eines
Studiums hinaus nicht stattfindet. Sonst a – auch für Publikationen über den
rein universitären Zweck hinaus.
---
Allgemeine Antworten
ÖVP
|
Die ÖVP
antwortete drei Tage nach Fristende nach Zustellung des Entwurfs der ersten
Seite dieses Berichtes an alle befragten Parteien in allgemeiner Form, ohne auf
die gestellten Fragen einzugehen oder eine Auswahl aus den vorgegebenen
Antwortoptionen getroffen zu haben. Der Text dieser Antwort (abzüglich der
üblichen Einleitungs- und Endfloskeln) wir hier vollständig wiedergegeben:
Sie
sprechen mit Ihren Fragen viele wichtige Punkte an, die zeigen, wie eng der
Schutz unseres kulturellen Erbes mit anderen Regelungen, wie etwa zur
wirtschaftlichen oder agrarischen Entwicklung, zusammenhängt und auch in die
Fragen des Eigentums hineinspielt. Die komplexen Wechselwirkungen und deren
Effekte auf das kulturelle Erbe sind aus unserer Sicht immer zu bedenken. Wir
ersuchen Sie aber um Ihr Verständnis, dass wir uns den von Ihnen aufgezeigten
komplexen Fragen nicht durch einfache Ja oder Nein-Antworten stellen können.
Daher dürfen wir Ihnen aber unsere grundsätzliche Position übermitteln.
Es ist
für uns selbstverständlich unverzichtbar, den Schutz des kulturelles Erbes
umfassend in all unseren Vorhaben quer über die unterschiedlichen
Politikbereiche und -ebenen mitzudenken. Schließlich sind unsere kulturellen
Schätze auch bedeutende Elemente gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die
Beschäftigung mit unserem gemeinsamen kulturellen Erbe – über die Grenzen von
Ländern und Regionen hinweg – trägt wesentlich zu einem europäischen
Identitätsbewusstsein bei. Wir möchten diese identitätsstiftende und zugleich
perspektivenerweiternde Wirkung weiter verstärken. Wir bekennen uns daher dazu,
dass Österreich seine international bedeutende Stellung als Kulturnation mit
langer Tradition sichert und ausbaut und dass Europa einen besonders hohen
Maßstab beim Schutz seines reichen kulturellen Erbes anwendet. Denn wir können
in Europa nur so lange „In Vielfalt geeint“ sein, wie die Vielfalt unseres
kulturellen Erbes und unserer Traditionen nicht nur erhalten und geschützt,
sondern vor allem jeden Tag aufs Neue gelebt wird. Diese Vielfalt der
europäischen Kulturen, historischen Erfahrungen und Traditionen sind zentrales
Merkmal unseres European Way of Life – ein einzigartiges europäisches
Lebensmodell, das sich von anderen Modellen grundlegend unterscheidet.
Ihre
aufgezeigten Fragen sind in diesem Zusammenhang ein wichtiger Denkanstoß, den
wir sehr gerne in unsere künftige Arbeit mitnehmen werden.
Demokratische
Alternative
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Zusätzlich zur
ausführlichen Beantwortung des Fragebogens übermittelte der Spitzenkandidat der
Demokratischen Alternative ein längeres Email als allgemeineres Vorwort zur Fragebogenbeantwortung.
Diese wird der Vollständigkeit halber hier ebenfalls wiedergegeben:
Vielen Dank für das Interesse an
der Position der Demokratischen Alternative - als leider weiterhin noch
unmaßgebliche politische Kraft - zu den Themenstellungen Ihrer Organisation!
Anbei finden Sie die Beantwortung
dazu nach bestem Wissen und Gewissen. Doch erlauben Sie mir bitte eingangs
dazu ein paar Anmerkungen:
Das Gebiet der Archäologie und die
Erhaltung historischer Schätze ist mir persönlich aus dem Engagement in der
Familie nicht ganz fremd: Meine jüngere Tochter hat in Wien Restaurierung von
Stein und bildender Kunst studiert und ihr Halbjahrespraktikum am British
Museum absolviert, wo man sie vom Fleck weg als fixe Mitarbeiterin engagiert
hätte. Aber leider hat das nicht in ihren weiteren Lebensweg gepasst und sie
arbeitet jetzt - mangels Job-Chancen - ohne Abschluss ihres Studiums an der
"Angewandten" in einem anderen Bereich (womöglich bald wieder in
einem, der sehr viel mit Kunst und Geschichte zu tun haben wird). Und meine
Frau hat eine Weile als Volunteer bei der Reinigung und Katalogisierung von
archäologischen Funden in Wien mitgeholfen - bis sie das wegen Rückenproblemen
aufgeben musste. Von dort aber wissen wir auch, dass die Stadt Wien für solche
historischen Ausgrabungen gar keinen eigenen Stein-Restaurator mehr beschäftigt
hat oder damals hatte. Die gereinigten und katalogisierten Funde wandern (oder
wanderten damals zumindest) also zentnerweise direkt ins Archiv. Sie sehen: Da
ist uns einiges an archäologischen Problemen nicht unbekannt!
Trotz dieser Nähe zum Thema wäre
es vermessen, uns in irgendeiner Weise als "Experten" zu sehen. Daher
möchten wir es - wie wir das in anderen Bereichen (Tierschutz, Landwirtschaft,
Gesundheit, ...) auch tun - ebenso bei der Archäologie, Denkmalpflege etc.
umgekehrt halten: Fragen Sie uns nicht, was WIR tun möchten - sagen Sie uns,
was SIE für eine sinnvolle, nachhaltige Archäologie tatsächlich brauchen. Wir
hören zu, versuchen zu verstehen und arbeiten die Sie betreffenden Aspekte
gerne in unser umfassendes Grundsatzprogramm ein. Leider ist das
diesbezüglich vorgesehene Kapitel "Kultur / Kunst" in unserem
Grundsatzprogramm immer noch nicht fertig. Nicht weil es uns nicht wichtig ist,
sondern GERADE weil es uns wichtig ist. Und das bietet auch die Chance, Ihren
Input bestmöglich zu berücksichtigen.
Natürlich müssen die Dinge
diesbezüglich in eine Zusammenschau und Stimmigkeit der Maßnahmen miteinander
gebracht werden. Weil man z.B. nicht gleichzeitig (wie in Ihren Problemstellungen
erwähnt) ein Ausgrabungsfeld erhalten und eine Schnellstraße mitten durch bauen
kann. Aber wie Sie vielleicht den schon fertigen Kapiteln unseres Grundsatzprogramms entnehmen können, finden Sie zu
Ihrem Bedarf bei uns auch in der Sicht zu anderen Aspekten - insbesondere
Wirtschaft, Finanz, Infrastruktur, Wohnen, Verkehr, Umweltschutz und so weiter
- günstige, stimmige Sichtweisen auch zum Veränderungsbedarf in diesen anderen
Gebieten, die archäologisch wohl oft eher Bedrohung als Hilfe und Chance sind.
Wir wollen das "Best of" an Vorstellungen und Konzepten nicht nur in
einem in sich schlüssigen Entwurf zu Papier, sondern danach auch zur Umsetzung
zu bringen! Und SIE sind dazu die wirklichen Experten! Wir allerhöchstens
Mittel zum Zweck für die Umsetzungen. Und wir suchen dafür auch Kandidaten -
MENSCHEN und Experten als Politiker statt dem, was wir heute dort
vorfinden. Weil eine parallele Zivilgesellschaft längst nicht mehr das positiv
ausgleichen kann, was die Politik an Negativfolgen für uns alle verursacht.
Ungeachtet dessen finden Sie als Beilage
den Versuch der Fragebeantwortung als unsere bisherige bescheidene Sicht auf
die Dinge, die Sie interessieren.
Bitte verzeihen Sie, wenn
Beantwortungen bei uns auch etwas dauern können, aber bei uns gibt es keine
Beantwortung konkreter Fragen mittels vorgefertigter Allgemeinfloskeln. Auch
verfügen wir über kein Redaktionsteam im Hintergrund, sondern die
Verantwortlichen müssen immer "selber ran".
Lassen Sie mich abschließend nur
noch darauf hinweisen, dass die aktuelle Brandtragödie von Paris - so tragisch
sie ist (mir ist schlecht geworden, als ich vom Feuer in der Notre Dame gehört
habe) - vielleicht wenigstens ein Gutes hat: Sie zeigt, wie leicht wir
Wertvollstes aus der Vergangenheit leichtfertig und fahrlässig verlieren
können.
Aber nicht nur punkto Feuergefahr,
auf die sich jetzt alle Blicke richten orten wir ganz massive Problem und
Veränderungsbedarf punkto Denkmalschutz und Denkmalpflege. Da ist auch - oder
gerade - in der quasi Kultur-Musterstadt Wien sehr viel zu tun!
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EUAUS
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Die EU-Austrittspartei (EUAUS) teilte uns als
Antwort auf unsere erste Anfrage mit, dass sie von der EU‐Wahl 2019 aufgrund zu
hoher Wahlhindernisse ausgenommen wurde und daher nicht am Stimmzettel der
kommenden EU‐Wahl
2019 stehen werde. Diese Antwort wiederholte sie bei der zweiten Anfrage zur
Setzung einer Nachfrist; ergänzte diese jedoch nunmehr um die folgende
allgemeine Antwort:
Klarerweise sind wir für den maximalen Schutz der
österreichischen Kultur und hoffen, dass auch andere Länder ihre Kultur
bestmöglich schützen.
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