Donnerstag, 16. Mai 2019

EAA-Wahlprüfsteine Archäologie und Kulturgutschutz für die EU-Parlamentswahlen 2019 - Resultate aus Österreich

Die von der EAA erarbeiteten Wahlprüfsteine "Archäologie und Kulturgutschutz" werden im folgenden Dokument im Wortlaut in deutscher Übersetzung widergegeben. Anschließend an jede Frage werden alle fristgerecht eingegangenen Parteiantworten unkommentiert und vollständig dokumentiert. Von den antretenden Parteien haben sich SPÖ, FPÖ, NEOS und KPÖ nicht und die ÖVP nur teilweise an dem Prozess beteiligt. Dafür liegt eine Antwort der für ein Antreten nicht ausreichende Unterstützungsunterschriften erreicht habenden Partei „Demokratische Alternative“ vor.
Zum Verfahren: Zur Arbeitserleichterung der Parteien waren zu jedem Wahlprüfstein mögliche Positionen als Antwortoptionen vorformuliert worden. Es bestand neben der Möglichkeit, eine dieser Optionen auszuwählen, bei jedem Wahlprüfstein die Möglichkeit einer frei formulierten Antwort. Die Wahlprüfsteine wurden in Österreich seitens der EAA am 15.4.2019 an alle Parteien versandt, die Unterstützungsunterschriften für ein Antreten bei der Europawahl gesammelt hatten (EP-Fraktion in Klammer): ÖVP (EVP), SPÖ (SPE), FPÖ (MENL), GRÜNE (EGP), NEOS (ALDE), EUROPA JETZT, KPÖ (EL), CPÖ, Demokratische Alternative, EUAUS, EU-NEIN, Liste Öxit, Volt Österreich. Alle Parteien, die nach Ablauf der Frist (30.4.) noch nicht geantwortet hatten, fragte die EAA am 30.4. erneut an und räumte eine Fristverlängerung bis 10.5.2019 ein. Nach Fristende langte noch eine allgemeine Antwort der ÖVP ein. Die Veröffentlichung der vorliegenden Antworten erfolgte am 15.5.2019. Die Parteien werden hier in der Reihenfolge ihrer Anordnung am Wahlzettel bzw. für nicht antretende Parteien in alphabetischer Reihenfolge angeführt. Alle schriftlichen Antworten der Parteien werden hier vollständig und unverändert wiedergegeben, lediglich das Layout wurde angepasst und offensichtliche Tippfehler bereinigt.
Zum unmittelbaren überblicksmäßigen Vergleich sind die von den Parteien gewählten Antwortoptionen in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Graue X = keine Antwort, schwarze Buchstaben = entsprechende vorgegebene Option ausgewählt, blaue Buchstaben = vorgegebene Option plus Freitextantwort gewählt.


ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
EUROPA JETZT
KPÖ

Demokr. Altern.
I. Planung
X
X
X
a
X
a
X

d
II. Agrarpol.
X
X
X
d
X
a
X

d
III.a Eigentum
X
X
X
b
X
b
X

d
III.b Metallsuche
X
X
X
a
X
a
X

a
III.c Umsetzung
X
X
X
a
X
b
X

a, b, c
IV. Mobilität
X
X
X
e
X
b
X

a, b, c
V. Open Access
X
X
X
b
X
b
X

d

I. Schutz historischer Landschaften im Planungsprozess

Das archäologische Kulturerbe ist ein integraler Bestandteil der Landschaft. Für die Lebensqualität von EU-Bürgern ist es ebenso wichtig wie andere Bestandteile der Landschaft. Im Planungsprozess großer Infrastrukturprojekte in der EU spielen die Richtlinien der EU zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine wichtige Rolle beim Schutz historischer Landschaften und des zugehörigen kulturellen und archäologischen Erbes. Die UVP-Richtlinien sind die Eckpfeiler der EU-Gesetzgebung für das gemeinschaftliche Ziel des Schutzes und des Managements des archäologischen Erbes vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher lokaler Gegebenheiten und Herangehensweisen. 2014 wurden die UVP-Richtlinien ergänzt, so dass nun landschaftliche und kulturelle Belange enger miteinander verbunden sind (2014/52/EU).
Bisher hatte die UVP einen positiven Einfluss auf die europäische Archäologie. Sie hat dazu beigetragen, dass eine große Anzahl archäologischer Fundstellen und Funde entdeckt und erforscht wurde, und sie hat – als wichtige EU-weite gesetzliche Regelung – dazu geführt, dass Herangehensweisen, Methoden und Praktiken miteinander verglichen werden. Dieser Vergleich legt nahe, dass eine größere Harmonisierung notwendig ist, weil sich die Implementierung der UVP in den verschiedenen EU Mitgliedsländern stark unterscheidet. Nur eine Angleichung kann faire und gleiche Marktbedingungen im wirtschaftlichen Wettbewerb schaffen.
Ein großer Teil archäologischer Rettungsgrabungen findet heute im Kontext von Projekten statt, die der UVP unterliegen. Das Kernproblem mit der EU-Richtlinie zur UVP liegt aus archäologischer Sicht darin, dass sie nur bei Großprojekten, wie Fernbahnstrecken, Autobahnen, Großflughäfen, Mülldeponien und Kläranlagen (Annex I), Anwendung findet. Viele andere Projekte, die tatsächlich nicht notwendigerweise "kleiner" sind, werden dagegen fallweise oder nach von den Mitgliedstaaten selbst gesetzten Schwellenwerten beurteilt. Deshalb fallen viele Bauvorhaben wie Industriegebiete, große Einkaufszentren und die zugehörigen Parkplätze, Bahnstrecken, Verladestationen, kleinere Flughäfen und Startbahnen sowie Straßen, Häfen und Hafenanlagen (Annex II) nur dann unter die EU-Richtlinie zur UVP, wenn die jeweiligen Mitgliedstaaten die Schwellenwerte tief genug ansetzen. Daher können derzeit z. B. Bauunternehmen oder staatliche Planungsbehörden die Einleitung einer UVP vermeiden, indem sie lineare Projekte wie Gas- oder Stromleitungen stückeln, damit die einzelnen Teilvorhaben unter der jeweiligen Schwellengröße bleiben. Es kommt auch vor, dass Kommunen etwa beim Bau von Wohnsiedlungen die Grenzwertscreenings vermeiden, indem sie großzügige Ausschlusswerte für den ganzen Prozess setzen. Solche Praktiken führen sehr leicht zur Schädigung bzw. zur Zerstörung archäologischer Fundstellen; sie können aber im aktuellen gesetzlichen Rahmen nicht wirksam unterbunden werden.

Frage zu Thema I:
Wie positioniert sich Ihre Partei bei Planungsprozessen im Interessenskonflikt zwischen dem Schutz der Kulturlandschaft und der Entwicklung von Infrastruktur und Siedlungsfläche?
a)   Wir werden die EU-UVP-Richtlinien (2014/52/EU, 2011/92/EU) ausdehnen auf Projekte, die derzeit wegen ihrer Art oder Größe nicht erfasst werden, weil sie – unter Berücksichtigung des Vorbeugeprinzips – bekanntes oder vermutetes Kulturerbe schädigen könnten. Wir werden die Möglichkeit zur Schaffung von Schwellengrößen einschränken, die es ermöglichen, Annex-II-Projekte vom UVP-Grenzwertscreening auszuschließen.
b)   Wir werden die Pflicht zu einer vorgängigen Prüfung potenzieller Effekte für Annex-II-Projekte nach dem UVP-Grenzwertscreening auf archäologische Fundstellen einführen, wie es nach Art. 6 der Europäischen Landschaftskonvention vorgesehen ist.
c)    Wir ziehen es vor, die EU-Richtlinie zur UVP so zu belassen, wie sie ist.
d)   (Möglichkeit zur zusätzlichen Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).

GRÜNE
Option a.

Option a.

Begründung: Die Pflicht zur UVP darf nicht von Mitgliedsstaaten, geschweige denn von Bauwerbern, durch „elastische“ Schwellenwerte umgangen und ausgehöhlt werden. Gerade Österreich ist im europäischen Vergleich traurige Spitze bei der Verbauung von Landschaften. Hier muss ein effektives Schutzinstrument implementiert werden.

Demokratische Alternative
Option d.

Es wäre vermessen, jetzt in der kurzen Zeit einen Abgleich nationaler Regelungen mit der besagten EU-Richtlinie durchzuführen, um herauszufinden, ob diese Richtlinie nicht auch die Aufhebung günstigerer und sinnvollerer nationaler Regelungen mit sich brächte. Wir gehen jedenfalls von einem „Best practice“-Prinzip aus, das der gemeinsamen Anwendung zugrunde liegen soll. Wenn Sie unsere bereits fertigen Programm-Kapitel zu Infrastruktur, Wohnen, Wirtschaft etc. zur Hand nehmen sehen Sie, dass bei uns die Erhaltung des Bestehenden einen großen Stellenwert hat. Dies gilt neben der Natur natürlich insbesondere auch für bekanntes oder vermutetes Kulturerbe. Eine „Verträglichkeit“ diesbezüglich hat für uns keine Größenordnung der Bedrohung dagegen. Auch Kleinprojekte können einzeln oder in Summe zerstören (in diesem Sinn wäre unsere Antwort a). Auch durch regional mögliche Bürgerentscheidungen kann einem Raubbau an Natur und Denkmälern weit besser entgegengewirkt werden (Siehe unseren Verfassungsvorschlag). Die unmittelbar betroffenen Bürger sind oft ein besserer Schutz vor der Zerstörung von Natur und Geschichte vor ihrer Nase als jede Konvention oder Richtlinie – wenn sie samt ihrer Meinung gehört und verbindlich berücksichtigt werden müssen!

II. Einbindung des kulturellen Erbes in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU

Die heutige Landschaft in ländlichen Gegenden ist das Ergebnis Jahrhunderte langer Interaktion von bäuerlicher Bewirtschaftung und physischer Geographie. Die Landschaftsvielfalt und ihre Veränderung hängen von mehreren Faktoren ab, wie z. B. von der unterschiedlichen Nachfrage nach und der Preisgestaltung von Nahrungsmitteln, der technologischen Entwicklung, sich wandelnden Formen der Landnutzung und Viehhaltung sowie nicht zuletzt von individuellen bzw. kollektiven Entscheidungen in Bezug auf diese Faktoren. Steinmauern, Alleen, Gräben, Weinberge und andere Elemente, die wir heute als Kulturerbe bewundern, sind Überreste früherer Phasen des anhaltenden menschlichen Einflusses auf die Landschaft.
Land- und Forstwirtschaft sowie andere ländliche Bewirtschaftungsformen machen 84 % der EU-Fläche aus. Sie haben große Auswirkungen auf die Landschaft und das archäologische und kulturelle Erbe darin. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein zentrales Steuerungsinstrument in diesem Prozess. Die Effekte waren in manchen Fällen offensichtlich, in anderen weniger, aber in jedem Fall wesentlich. Die EU-Richtlinie zu Landwirtschaft und der Entwicklung im ländlichen Raum sowie die vertraglichen Regelungen der GAP können aber gleichzeitig auch Lösungs- und Schadensbegrenzungsansätze für die Probleme sein. Archäologen, die mit diesen Richtlinien in der Denkmalpflege arbeiten, sind sich dessen schon lange bewusst: man vergleiche hierzu das EAC-non-paper, EAC n 4 oder die Dutch heritage-CAP brochure.
Der Schutz von Werten der natürlichen Landschaft, z. B. Biodiversität, sind längst öffentlich anerkannt; die Wichtigkeit des Schutzes der historischen Kulturlandschaft erscheint zunächst weniger offensichtlich. Deshalb braucht es eine umfassendere Definition des Landschaftsbegriffs, der ausdrücklich die "Doppelnatur" von Landschaft als untrennbar natürlich und kulturell bedingt anerkennt. Die EU hat dies in der UVP-Richtlinien-Erweiterung von 2014 anerkannt, als sie festhielt, dass sie sich nach Art. 167 (4) TFEU – den Definitionen und Grundsätzen, die in den entsprechenden Europarat Konventionen entwickelt wurden – auch für den Schutz und die Förderung des Kulturerbes einsetzt, was Denkmäler und Fundstellen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum umfasst.
Es ist klar, dass die GAP Einfluss auf das Kulturerbe in der historisch gewachsenen Landschaft hat. Es wäre nun folgerichtig und übereinstimmend mit der EU-Strategie in anderen Feldern, Instrumente einzuführen, die mögliche schädliche Einflüsse ausräumen, abmildern oder ausgleichen. In einem weiteren Schritt könnten Anreize und Vergütungen für Bauern zur Verbesserung der Landschaftsqualität geschaffen werden, die dem Gemeinwohl dienen und in voller Übereinstimmung wären mit den bereits bestehenden Umwelt- und Klimazielen der GAP.
Es sei darauf hingewiesen, dass die oben beschriebenen Probleme auch im Vereinigten Königreich erkannt wurden und dort die oben beschriebenen Schritte im nationalen Nachfolger der GAP eingefügt wurden (vgl. Agriculture Bill).

Frage zu Thema II:
Welche der untenstehenden Aussagen beschreibt am besten die Pläne Ihrer Partei?
a)   Wir werden eine Ergänzung zur GAP vorschlagen, die eine ganzheitlichere Definition von Landschaft enthält und das Kulturerbe und archäologische Fundstellen miteinschließt.
b)   Wir werden verlangen, dass die in der GAP vorgeschlagenen Maßnahmen dahingehend geprüft werden, dass sie der historischen Kulturlandschaft nicht schaden.
c)    Wir halten die GAP-Richtlinien der EU für vollkommen ausreichend.
d)   (Möglichkeit zur zusätzlichen Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).

GRÜNE
Option d.

Die Grünen haben sich immer für eine ganzheitlichere/differenziertere Definition des Landschaftsbegriffs und für eine Verankerung von kulturellem Erbe und Naturerbe als „Landschaftselemente“ (wofür es Direktzahlungen wie für Anbauflächen gibt) und für deren Schutz eingesetzt. Wir haben das in den Verhandlungen auch gegen andere Fraktionen sehr entschlossen verteidigt und waren über sehr viele Jahre hinweg federführen im Kampf für den Schutz von kulturellem Erbe und Traditionen im Rahmen der ländlichen Entwicklung.

EUROPA JETZT
Option a.

Begründung: Der ganzheitlichen Verschränkung von gewachsener Landschaft mit dem vom Menschen gebauten Erbe muss Rechnung getragen werden, um eine praktikable GAP, die auf historisch gewachsene Landschaften Rücksicht nimmt, zu gewährleisten.

Demokratische Alternative
Option d.

An sich wäre unsere Antwort dazu a. Aber nicht nur! Im Kapitel „Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischfang“ werden Sie später – in Abstimmung mit unseren Inputgebern dazu - Maßnahmen vorgeschlagen finden, die von der heute stark industrialisierten Bewirtschaftung auf eine eher bäuerliche zurückführen (gemischte landwirtschaftliche Nutzung, Bewahrung der Artenvielfalt auch dort, biologische Bewirtschaftung etc.). Eine solche wird auch viel leichter mit der kulturellen und historischen Landschaft in Einklang zu bringen sein. Heute vernichten wir durch die industrialisierte Landwirtschaft ja beides: Die Umwelt/Artenvielfalt UND die kulturelle / historische Landschaft – nur um dann nachher einen Gutteil der Überproduktion nach einem sinnlosen Transport über weite Strecken wieder wegzuwerfen, um die Preise nicht zu verderben. Das kann nicht unsere Zukunft sein! Und von den hierzu dringend notwendigen Veränderungen würde auch die Erhaltung der kulturellen und historischen Landschaft automatisch profitieren. Zum einzelnen Vorgehen bei lokalen Entscheidungen verweisen wir auf Punkt I.

III. Verhinderung des illegalen Antikenhandels

Verschiedene internationale Akteure wie UNESCO, Interpol und auch die EU haben in den vergangenen Jahren Stellungnahmen veröffentlicht, die darauf abzielen, den weltweiten lukrativen illegalen Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen einzuschränken. Darüber hinaus haben viele EU-Mitgliedstaaten striktere Gesetze erlassen und sich zusammengeschlossen (polizeilich auf Länderebene und als Spezialeinheit bei Interpol), um illegalen Aktivitäten im Antikenhandel zu bekämpfen. Dennoch werden weiterhin jedes Jahr tausende Artefakte im Moment der Plünderung bzw. bei Razzien, beim Verkauf, bei Transaktionen oder Auktionen beschlagnahmt.
Dies betrifft nicht nur Güter aus Krisen- oder Notstandsgebieten, die auf EU-Territorium verbracht, oder von EU-Bürgern transportiert oder verkauft werden, sondern auch Objekte aus dem EU-Gebiet selbst, die aus aktuellen Plünderungen unseres eigenen archäologischen Erbes stammen. Diese illegalen Praktiken bringen auch legal agierende Sammler und Händler in Verruf, die Vertreter einer wichtigen europäischen Tradition sind, die unsere gemeinsame Kultur bewahrt und erschafft.
Weder sind die angewendeten Normen einheitlich, noch sind es die Lösungsansätze, die zur Identifizierung des Herkunftslandes der Objekte ergriffen werden. Generell wird davon ausgegangen, dass die Funde aus dem illegalen Gebrauch von Metalldetektoren stammen und dass hinter der illegalen Aneignung und der Hehlerei von Objekten Personen oder Netzwerke der organisierten Kriminalität stecken. Es gibt auch unterschiedliche rechtliche Konzepte, was das Eigentum an Fundgegenständen, den Einsatz von Metalldetektoren oder andere Regelungen, etwa des Landeigentums, betrifft; dies verhindert es zusätzlich, das Problem an seinem Ursprung zu bekämpfen. Zusätzlich entstehen Zielkonflikte mit anderen EU-Richtlinien, die etwa den freien Zugang zu Land als Teil bürgerlicher Teilhabe garantieren sollen.
Ein weiteres Hemmnis besteht in dem mehrdeutigen Konzept von archäologischen Funden als Handelswaren in einem globalen Markt. Das Interesse privater Sammler eröffnet einen streng regulierten Markt, dessen Transaktionen sich in einer Schattenwirtschaft abspielen und die illegale Beschaffung archäologischer Ressourcen auf viele Weisen fördern: entweder durch direkte Plünderungen vor Ort, durch Diebstahl oder andere betrügerische Strategien. Zollfreihäfen sind bei diesen Vorgängen Verbündete der Kriminellen, da sie eine Lagerung nicht deklarierter Güter ermöglichen. Parallel dazu wächst der illegale Handel mit Fälschungen und Nachahmungen archäologischer Objekte.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die derzeitige Gesetzgebung umfassende Geschäfte mit Antiken unklarer Herkunft ermöglicht und einen idealen Nährboden für Geldwäsche bietet. Vollstreckungsorganen fehlen administrative Kapazität, finanzielle und personelle Ressourcen, um archäologische Artefakte vor Kriminellen zu schützen, den Verkauf nicht gemeldeter Antiken zu verhindern und Geldwäschegeschäfte zu unterbinden.

Fragen zu Thema III:
Bitte wählen Sie, welche der folgenden Aussagen am besten den Aktionsplan bzw. die Haltung Ihrer Partei zum illegalen Handel mit archäologischen Objekten beschreibt:

III.1 Eigentum

a)   Wir verstehen archäologische Bodenfunde als Allgemeingut und ergreifen die notwendigen Schritte, um Privateigentum an diesen innerhalb der EU zu unterbinden, egal woher diese Objekte auch stammen.
b)   Wir verlangen rechtlich verbindliche EU-Richtlinien für eine stärkere Regulierung und engmaschigere Kontrollen von Bodenfunden in Privatbesitz (Datenbankeintrag, Verbleibskontrolle, Restaurierungsstandards, etc.).
c)    Privateigentum an archäologischen Bodenfunden soll wie bisher nur den Regelungen im jeweiligen EU-Mitgliedstaat unterworfen bleiben.
d)   (Möglichkeit zur Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).

GRÜNE
Option b.

EUROPA JETZT
Option b.

Demokratische Alternative
Option d.

An sich wäre unsere Antwort dazu eine Mischung aus a und b. Aber nicht nur! Güter mit historischem Bezug sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein, und zwar dort wo sie historisch hingehören. Was schon einmal die Privatisierung und den Handel mit solchen Gütern weitestgehend einschränkt. Dort wo sich historische Güter bereits in Privatbesitz befinden sollen die Eigentümer aus der Leihe für den öffentlichen Besuch eine angemessene Vergütung erhalten (sofern sie nicht selbst eine öffentliche regelmäßige Besuchsmöglichkeit gegen angemessenes Entgelt, dort wo dieses Gut seinen Ursprung hat organisieren) – aber sie sollen dazu grundsätzlich verpflichtet sein.

III.2 Verwendung von Metallsuchgeräten

Innerhalb der nächsten Parlamentsperiode 2019-2024 werden wir uns dafür einsetzen, mithilfe von EU-Richtlinien die Verwendung von Metallsuchgeräten, die auf archäologischen Fundstellen oder zur gezielten Suche nach archäologischen Bodenfunden verwendet werden, in folgender Weise zu regulieren:
a)   Wir unterstützen eine strikte Regulierung der Verwendung von Metallsuchgeräten im Bereich archäologischer Fundstellen. Die Suche nach archäologischen Funden sollte nur professionellen Archäologen mit einer speziellen Lizenz der zuständigen Fachbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates gestattet sein.
b)   Wir unterstützen Gemeinden generell darin, die Verwendung von Metallsuchgeräten auf ihrem Territorium zu verbieten, wenn keine spezielle Lizenz der Fachbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates vorliegt.
c)    Wir erlauben die Verwendung von Metallsuchgeräten ohne Einschränkung.
d)   (Möglichkeit zur Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).

GRÜNE
Option a.

EUROPA JETZT
Option a.

Demokratische Alternative
Option a.

III.3 Praktische Umsetzung

a)   Wir werden Strafvollzugsbehörden, andere involvierte Dienste (Polizei, Zoll, Flughafensicherheit, etc.) sowie Rechtsprechungsorgane und Gerichte auf nationaler Ebene besser aufeinander abstimmen und befähigen. Dazu gehört eine bessere Ausstattung (d. h. auch Aus- und Fortbildung sowie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch) für Vorbeugung, Nachforschung, Verfolgung und Verurteilung von Straftaten in Zusammenhang mit unrechtmäßiger Aneignung von und illegalem Handel mit archäologischen Bodenfunden oder Kulturgütern sowie Herstellung und Handel mit Fälschungen.
b)   Wir werden den Funktionsbereich bestehender EU-Behörden mit dem Ziel ausweiten, dass Vorbeugung, Nachforschung, Verfolgung und Verurteilung von Straftaten in Zusammenhang mit unrechtmäßiger Aneignung von und illegalem Handel mit archäologischen Bodenfunden oder Kulturgütern sowie Herstellung und Handel mit Fälschungen besser koordiniert werden können.
c)    Wir werden wissenschaftliche Forschung und öffentliche Aufklärung über Vergehen in Zusammenhang mit Kulturgütern fördern, um der illegalen Aneignung und der Hehlerei mit archäologischen und anderen Kulturgütern sowie dem Anfertigen und Vertrieb von Fälschungen vorzubeugen.
d)   (Möglichkeit zur Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).

GRÜNE
Option a.

EUROPA JETZT
Option b.

Demokratische Alternative
Option a, b und c.

Wir sehen hier bei den Antworten a, b und c keine entweder/oder-Alternativen, sondern ein sowohl – als auch!

IV. Erleichterung transnationaler Mobilität

Die Freizügigkeit von Personen ist eine der vier Grundfreiheiten von EU-Bürgern, die im Gründungsvertrag der EU von 1957 verankert ist; als Freizügigkeit von Arbeitskräften reicht sie sogar noch weiter zurück. Aufgrund von Veränderungen bei der Erbringung archäologischer Dienstleistungen ist dieses Grundrecht zunehmend wichtiger geworden. Bis ca. 1990 wurden archäologische Ausgrabungen im Wesentlichen von staatlicher Seite durch die jeweiligen Denkmalämter durchgeführt, was man als nationales Kulturerbe-Managementmodell bezeichnen kann. Die Kosten für die Arbeiten wurden dabei überwiegend vom Staat getragen und durch Steuern finanziert; dies machte langfristige Planung von Personal möglich. Dieses Modell erforderte – mit Ausnahme des Hochschulwesens – wenig transnationale Mobilität.
Durch die Valletta-Konvention des Europarats kam in der Archäologie zunehmend das Verursacherprinzip zur Anwendung. Nun spielen neben staatlichen Behörden auch private Anbieter eine wichtige Rolle. Damit sind Stellen in der Archäologie mit dem stark schwankenden Bausektor und wirtschaftlichen Konjunkturzyklen verbunden. Dadurch wird die langfristige Planung des Personalbedarfs erschwert und transnationale Mobilität für Archäologen zur Notwendigkeit.
Obwohl transnationale Mobilität von Arbeitskräften in beträchtlichem Umfang stattfindet und sich positive wie negative Auswirkungen zeigen (vgl. Aitchison 2009, 24-28 bzw. Aitchison et al. 2014, 33-35; beides sind EU-finanzierte Studien), gibt es noch erhebliche Hindernisse für die Freizügigkeit archäologischer Arbeitskräfte innerhalb der EU. Manche Hürden haben mit persönlichen Fähigkeiten, z. B. mit mangelnden Sprachkenntnissen, zu tun, andere liegen in unterschiedlichen Zulassungs- und Abschlussanforderungen auf Länder- bzw. Staatenebene begründet. Solche grundsätzlichen Hindernisse betreffen vor allem Hochqualifizierte und zwingen sie oft in tiefer eingestufte Positionen. Dadurch wird einerseits die individuelle Karriereplanung und andererseits die Möglichkeit, in Zeiten hohen Bedarfs hochqualifiziertes, erfahrenes Personal über EU-Grenzen hinweg anzuwerben, erschwert.
Die größten Probleme in der Archäologie hinsichtlich transnationaler Mobilität sind:
·       Das Fehlen eines Primärabschlusses in Archäologie in einigen europäischen Ländern.
·       Unterschiedliche nationale Definitionen des Begriffs "Archäologe" und Fehlen einer geschützten Berufsbezeichnung.
·       Unterschiede bei der Organisation und Durchführung von Feldarbeiten (insbesondere bei Ausgrabungen), die Mobilität behindern und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern archäologischer Dienstleistungen verzerren.
·       Verschiedene Zulassungsverfahren in (und innerhalb von) EU-Mitgliedstaaten für Personal und Dienstleistungen von Privatfirmen, obwohl sich alle auf die Europäische Konvention zum Schutz des Archäologische Erbes beziehen (CETS 143, Art. 3 rev.).
In einigen EU-Mitgliedstaaten können angehende Archäologen nicht einmal die Qualifikation erlangen, die es ihnen ermöglicht, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die transnationale Mobilität in der europäischen Archäologie zu verbessern.

Frage zu Thema IV:
Bitte geben Sie an, welche der folgenden Stellungnahmen Ihrer politischen Linie entspricht:
a)   Wir werden im Bologna-System einen Primärabschluss in Archäologie einführen.
b)   Wir werden eine rechtlich bindende Definition für den Begriff "Archäologe" in der EU einführen.
c)    Wir werden archäologische Denkmalpflege und Zulassungskriterien standardisieren, um transnationalen Wettbewerb für archäologische Dienstleistungen in der privatisierten freien Marktwirtschaft zu fördern.
d)   Wir streben nach nationaler Autonomie in Bezug auf das Kulturerbe und stellen uns gegen Standardisierung von Gesetzen, Richtlinien und Praktiken im archäologischen Denkmalschutz.
e)   (Möglichkeit zur Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).

GRÜNE
Option e.

Da die Kompetenz für Bildung in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt, setzen wir uns für eine gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen im Rahmen des Bologna-Prozesses ein. Wir fordern außerdem von der Kommission und den Mitgliedstaaten wirklichen politischen Willen zu zeigen und mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung von Bologna auf nationaler Ebene zu garantieren. Wir unterstützen mit Nachdruck die Förderung des kulturellen Erbes durch die Mitgliedstaaten und alle Projekte rund um dessen Schutz im Nachgang zum Jahr des kulturellen Erbes 2018. Wir unterstützen außerdem ein stärkeres Erasmus +, das von der Mobilität für Studenten bis hin zu Mobilität für Auszubildende in allen Bildungseinrichtungen und –sektoren reicht.

EUROPA JETZT
Option b.

Begründung: Eine gemeinsame Definition und ein gemeinsamer Schutz der Berufsbezeichnung ist aus unserer Sicht ausreichend, um EU-weite Qualitätsstandards zu schaffen.

Demokratische Alternative
Option a, b und c.

Wir sehen auch hier bei den Antworten a, b und c in gewisser Weise keine entweder/oder-Alternativen, sondern ein sowohl – als auch. Gerade die aktuellen tragischen Vorgänge bei Notre Dame aber auch andere Bedrohungen durch Naturereignisse etc. machen klar, dass manchmal möglichst alle internationalen Experten zusammenwirken müssen, um zu retten was zu retten ist. Das erfordert nicht nur einen entsprechenden hohen Mindeststandard, sondern auch Bewegungsfreiheit, rasche, unbürokratische Einsetzbarkeit, eine gemeinsame Verständigungssprache und, und, und! Das kann keine nationale Einzelgestaltung gewährleisten. Aber von diesen Mindeststandards abgesehen sollten darüber hinaus sehr wohl „nationale Schulen“ in der Forschung und Umsetzung bleiben können, die nicht nur dem jeweiligen nationalen Bedarf für den „archäologischen Normalbetrieb und die Standard-Denkmalpflege“ angepasst sind, sondern auch ihre individuelle Forschung entwickeln, um eine Vielfalt von Erkenntnissen zu fördern. Zu diesen soll ein laufender internationaler Austausch bestehen.

V. Freie Nutzungsrechte für Abbildungen von Kulturgütern öffentlicher Institutionen

Archäologen, Kunstwissenschaftler, Historiker u. a. benötigen für ihr wissenschaftliches Arbeiten und ihre Publikationen Bilder, Zeichnungen und Pläne von archäologischen Objekten, Ausgrabungen und Denkmälern. Wissenschaftliche Publikationen sollen – so eine Zielsetzung der EU – ab dem Jahr 2020 grundsätzlich im Open Access erfolgen. In vielen Fällen sind die Wissenschaftler auch die Autoren (Urheber) der Bilder oder haben, beispielsweise von einem beauftragten Fotografen, die Nutzungsrechte an den Bildern erworben, wodurch ein Publizieren im Open Access problemlos möglich ist. Oft jedoch sind die Gegenstände, deren Fotos verwendet werden sollen, Eigentum öffentlicher oder anerkannt gemeinnütziger Museen, Sammlungen und Archive.
Öffentliche Sammlungen verhalten sich derzeit hinsichtlich der Verwendung von Bildern von Kulturgütern in ihrem Besitz sehr unterschiedlich. Manche Einrichtungen gewähren auf Nachfrage unkompliziert und kostenfrei ein Nutzungsrecht an Bildern, andere sind extrem restriktiv und erheben z. T. sehr hohe Nutzungsgebühren. Bisweilen sind die geforderten Gebühren weitaus höher als die Gestehungskosten der Bilder; bisweilen übersteigt der Personal- und Verwaltungsaufwand, der mit der Erteilung der Erlaubnisse einhergeht, die aus den Gebühren generierten Einnahmen. Insgesamt steht diese restriktive Praxis dem von der EU geforderten offenen wissenschaftlichen Publikationswesen entgegen.

Frage zu Thema V:
Was plant Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode hinsichtlich der Nutzungsrechte an Bildern von Objekten, Archivalien und Denkmälern, die sich im Besitz öffentlicher oder gemeinnütziger Sammlungen, Archive und Museen befinden?
a)   Der Ist-Zustand ist rechtlich wie ethisch in Ordnung und zielführend: Wer solche Bilder anfertigen oder verwenden möchte, kann die Institutionen mit Angabe der Gründe und des konkreten Verwendungszwecks anfragen. Die Institutionen entscheiden in eigener Hoheit und Verantwortung über ihr Eigentum und folglich auch über die Erteilung oder Verweigerung der entsprechenden Erlaubnisse. Dies greift u. a. dem möglichen Missbrauch solcher Bilder vor. Wir werden an der bestehenden Gesetzeslage nichts ändern.
b)   Bildrechte an Gegenständen, Archivalien und Plänen in öffentlichen oder gemeinnützigen Sammlungen sind auf Nachfrage für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen einzuräumen. Für die damit nachweislich verbundenen Kosten können Gebühren erhoben werden. Wir werden die Initiative ergreifen, um Gesetzgebung und Umsetzung EU-weit zu vereinheitlichen.
c)    Bildrechte an Gegenständen, Archivalien und Plänen in öffentlichen oder gemeinnützigen Sammlungen sind für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen grundsätzlich und ohne Kosten einzuräumen. Wir werden Schritte ergreifen, um Gesetzgebung und Praxis EU-weit zu vereinheitlichen.
d)   (Möglichkeit zur zusätzlichen Formulierung einer eigenen Antwort, max. 500 Wörter).

GRÜNE
Option b.

EUROPA JETZT
Option b.

Begründung: Der Zugang zu Information und Kultur muss auf Gemeinschaftsebene erleichtert werden und so zur Ausschöpfung von interkulturellen Synergien beitragen. Um die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern und die technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, befürworten wir eine zeitgemäße Vereinheitlichung der Gesetzgebung.

Demokratische Alternative
Option d.

Antwort c, sofern eine Weitergabe und Verwendung über den archäologischen oder denkmal-pflegerischen Zweck bzw. das ihr wissenschaftliche Arbeiten und die erforderlichen Arbeiten im Rahmen eines Studiums hinaus nicht stattfindet. Sonst a – auch für Publikationen über den rein universitären Zweck hinaus.

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Allgemeine Antworten


ÖVP
Die ÖVP antwortete drei Tage nach Fristende nach Zustellung des Entwurfs der ersten Seite dieses Berichtes an alle befragten Parteien in allgemeiner Form, ohne auf die gestellten Fragen einzugehen oder eine Auswahl aus den vorgegebenen Antwortoptionen getroffen zu haben. Der Text dieser Antwort (abzüglich der üblichen Einleitungs- und Endfloskeln) wir hier vollständig wiedergegeben:

Sie sprechen mit Ihren Fragen viele wichtige Punkte an, die zeigen, wie eng der Schutz unseres kulturellen Erbes mit anderen Regelungen, wie etwa zur wirtschaftlichen oder agrarischen Entwicklung, zusammenhängt und auch in die Fragen des Eigentums hineinspielt. Die komplexen Wechselwirkungen und deren Effekte auf das kulturelle Erbe sind aus unserer Sicht immer zu bedenken. Wir ersuchen Sie aber um Ihr Verständnis, dass wir uns den von Ihnen aufgezeigten komplexen Fragen nicht durch einfache Ja oder Nein-Antworten stellen können. Daher dürfen wir Ihnen aber unsere grundsätzliche Position übermitteln.
Es ist für uns selbstverständlich unverzichtbar, den Schutz des kulturelles Erbes umfassend in all unseren Vorhaben quer über die unterschiedlichen Politikbereiche und -ebenen mitzudenken. Schließlich sind unsere kulturellen Schätze auch bedeutende Elemente gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Beschäftigung mit unserem gemeinsamen kulturellen Erbe – über die Grenzen von Ländern und Regionen hinweg – trägt wesentlich zu einem europäischen Identitätsbewusstsein bei. Wir möchten diese identitätsstiftende und zugleich perspektivenerweiternde Wirkung weiter verstärken. Wir bekennen uns daher dazu, dass Österreich seine international bedeutende Stellung als Kulturnation mit langer Tradition sichert und ausbaut und dass Europa einen besonders hohen Maßstab beim Schutz seines reichen kulturellen Erbes anwendet. Denn wir können in Europa nur so lange „In Vielfalt geeint“ sein, wie die Vielfalt unseres kulturellen Erbes und unserer Traditionen nicht nur erhalten und geschützt, sondern vor allem jeden Tag aufs Neue gelebt wird. Diese Vielfalt der europäischen Kulturen, historischen Erfahrungen und Traditionen sind zentrales Merkmal unseres European Way of Life – ein einzigartiges europäisches Lebensmodell, das sich von anderen Modellen grundlegend unterscheidet.
Ihre aufgezeigten Fragen sind in diesem Zusammenhang ein wichtiger Denkanstoß, den wir sehr gerne in unsere künftige Arbeit mitnehmen werden.

Demokratische Alternative
Zusätzlich zur ausführlichen Beantwortung des Fragebogens übermittelte der Spitzenkandidat der Demokratischen Alternative ein längeres Email als allgemeineres Vorwort zur Fragebogenbeantwortung. Diese wird der Vollständigkeit halber hier ebenfalls wiedergegeben:

Vielen Dank für das Interesse an der Position der Demokratischen Alternative - als leider weiterhin noch unmaßgebliche politische Kraft - zu den Themenstellungen Ihrer Organisation!
Anbei finden Sie die Beantwortung dazu nach bestem Wissen und Gewissen. Doch erlauben Sie mir bitte eingangs dazu ein paar Anmerkungen:
Das Gebiet der Archäologie und die Erhaltung historischer Schätze ist mir persönlich aus dem Engagement in der Familie nicht ganz fremd: Meine jüngere Tochter hat in Wien Restaurierung von Stein und bildender Kunst studiert und ihr Halbjahrespraktikum am British Museum absolviert, wo man sie vom Fleck weg als fixe Mitarbeiterin engagiert hätte. Aber leider hat das nicht in ihren weiteren Lebensweg gepasst und sie arbeitet jetzt - mangels Job-Chancen - ohne Abschluss ihres Studiums an der "Angewandten" in einem anderen Bereich (womöglich bald wieder in einem, der sehr viel mit Kunst und Geschichte zu tun haben wird). Und meine Frau hat eine Weile als Volunteer bei der Reinigung und Katalogisierung von archäologischen Funden in Wien mitgeholfen - bis sie das wegen Rückenproblemen aufgeben musste. Von dort aber wissen wir auch, dass die Stadt Wien für solche historischen Ausgrabungen gar keinen eigenen Stein-Restaurator mehr beschäftigt hat oder damals hatte. Die gereinigten und katalogisierten Funde wandern (oder wanderten damals zumindest) also zentnerweise direkt ins Archiv. Sie sehen: Da ist uns einiges an archäologischen Problemen nicht unbekannt!
Trotz dieser Nähe zum Thema wäre es vermessen, uns in irgendeiner Weise als "Experten" zu sehen. Daher möchten wir es - wie wir das in anderen Bereichen (Tierschutz, Landwirtschaft, Gesundheit, ...) auch tun - ebenso bei der Archäologie, Denkmalpflege etc. umgekehrt halten: Fragen Sie uns nicht, was WIR tun möchten - sagen Sie uns, was SIE für eine sinnvolle, nachhaltige Archäologie tatsächlich brauchen. Wir hören zu, versuchen zu verstehen und arbeiten die Sie betreffenden Aspekte gerne in unser umfassendes Grundsatzprogramm ein. Leider ist das diesbezüglich vorgesehene Kapitel "Kultur / Kunst" in unserem Grundsatzprogramm immer noch nicht fertig. Nicht weil es uns nicht wichtig ist, sondern GERADE weil es uns wichtig ist. Und das bietet auch die Chance, Ihren Input bestmöglich zu berücksichtigen. 
Natürlich müssen die Dinge diesbezüglich in eine Zusammenschau und Stimmigkeit der Maßnahmen miteinander gebracht werden. Weil man z.B. nicht gleichzeitig (wie in Ihren Problemstellungen erwähnt) ein Ausgrabungsfeld erhalten und eine Schnellstraße mitten durch bauen kann. Aber wie Sie vielleicht den schon fertigen Kapiteln unseres Grundsatzprogramms entnehmen können, finden Sie zu Ihrem Bedarf bei uns auch in der Sicht zu anderen Aspekten - insbesondere Wirtschaft, Finanz, Infrastruktur, Wohnen, Verkehr, Umweltschutz und so weiter - günstige, stimmige Sichtweisen auch zum Veränderungsbedarf in diesen anderen Gebieten, die archäologisch wohl oft eher Bedrohung als Hilfe und Chance sind. Wir wollen das "Best of" an Vorstellungen und Konzepten nicht nur in einem in sich schlüssigen Entwurf zu Papier, sondern danach auch zur Umsetzung zu bringen! Und SIE sind dazu die wirklichen Experten! Wir allerhöchstens Mittel zum Zweck für die Umsetzungen. Und wir suchen dafür auch Kandidaten - MENSCHEN und Experten als Politiker statt dem, was wir heute dort vorfinden. Weil eine parallele Zivilgesellschaft längst nicht mehr das positiv ausgleichen kann, was die Politik an Negativfolgen für uns alle verursacht.
Ungeachtet dessen finden Sie als Beilage den Versuch der Fragebeantwortung als unsere bisherige bescheidene Sicht auf die Dinge, die Sie interessieren.
Bitte verzeihen Sie, wenn Beantwortungen bei uns auch etwas dauern können, aber bei uns gibt es keine Beantwortung konkreter Fragen mittels vorgefertigter Allgemeinfloskeln. Auch verfügen wir über kein Redaktionsteam im Hintergrund, sondern die Verantwortlichen müssen immer "selber ran". 
Lassen Sie mich abschließend nur noch darauf hinweisen, dass die aktuelle Brandtragödie von Paris - so tragisch sie ist (mir ist schlecht geworden, als ich vom Feuer in der Notre Dame gehört habe) - vielleicht wenigstens ein Gutes hat:  Sie zeigt, wie leicht wir Wertvollstes aus der Vergangenheit leichtfertig und fahrlässig verlieren können. 
Aber nicht nur punkto Feuergefahr, auf die sich jetzt alle Blicke richten orten wir ganz massive Problem und Veränderungsbedarf punkto Denkmalschutz und Denkmalpflege. Da ist auch - oder gerade - in der quasi Kultur-Musterstadt Wien sehr viel zu tun!

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EUAUS
Die EU-Austrittspartei (EUAUS) teilte uns als Antwort auf unsere erste Anfrage mit, dass sie von der EUWahl 2019 aufgrund zu hoher Wahlhindernisse ausgenommen wurde und daher nicht am Stimmzettel der kommenden EUWahl 2019 stehen werde. Diese Antwort wiederholte sie bei der zweiten Anfrage zur Setzung einer Nachfrist; ergänzte diese jedoch nunmehr um die folgende allgemeine Antwort:

Klarerweise sind wir für den maximalen Schutz der österreichischen Kultur und hoffen, dass auch andere Länder ihre Kultur bestmöglich schützen.

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Zusammenstellung: Prof. Raimund Karl, 15.5.2019

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